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Bremer Neustadt Neue Obergrenze beim Gewicht: Auch die St.-Pauli-Brücke schwächelt

Das Amt für Straßen und Verkehr verfügt eine Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts für Fahrzeuge. Für die vorgelagerte Wilhelm-Kaisen-Brücke gilt bereits seit November eine Begrenzung.
20.06.2023, 17:03 Uhr
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Neue Obergrenze beim Gewicht: Auch die St.-Pauli-Brücke schwächelt
Von Justus Randt

Dem Bremer Amt für Straßen und Verkehr (ASV) liegen die Ergebnisse neuer Nachrechnungen über die Tragfähigkeit der St.-Pauli-Brücke vor. Ergebnis: Das der Wilhelm-Kaisen-Brücke vorgelagerte Bauwerk, das die Neustadt und die Teerhofinsel miteinander verbindet, ist nur noch eingeschränkt bis 30 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger befahrbar. Bislang galten 44 Tonnen als  Obergrenze. "Darüber hinaus erfolgt kurzfristig die Anordnung eines Überholverbotes für Lastwagen", teilte das ASV am Dienstag mit. Die Wendemöglichkeit für Lastwagen auf der Teerhofbrücke bleibe bestehen.

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Straßenbahnen und Busse der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) können die Brücke weiterhin befahren – allerdings ohne dass sich die schweren Fahrzeuge begegnen dürfen. Für die Wilhelm-Kaisen-Brücke gilt bereits seit November eine reduzierte Tragfähigkeit von 16 Tonnen. Auch der Verkehr über die Bürgermeister-Smidt- und die Karl-Carstens-Brücke ist von Gesamtgewichtsbeschränkungen betroffen. Durch "zeitnahe Verstärkungsmaßnahmen", so das ASV, sollen die Beschränkungen "nach Möglichkeit aufgehoben werden und die Lebensdauer der Brückenbauwerke bis zum langfristig gesehenen notwendigen Neubau verlängert werden". Die Wilhelm-Kaisen-Brücke soll bis Ende 2024 verstärkt sein.

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