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Ausbildungsabgabe in Bremen Datenabgabe der Unternehmen: Kammern fordern Fristverlängerung

Um die Verfahren bei der Erhebung der Ausbildungsabgabe zu erleichtern, fordern die Kammern den Senat dazu auf, bürokratische Belastungen für die Unternehmen zu reduzieren.
12.02.2025, 14:56 Uhr
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Von lku

Zahlreiche Unternehmen in Bremen und Bremerhaven kämpfen seit Wochen erheblich mit der für den Ausbildungsfonds vorgeschriebenen Erhebung ihrer Daten. Insbesondere Unternehmen, bei denen die Lohnbuchhaltung über Steuerberaterkanzleien erfolgt, stehen hier vor großen Herausforderungen. Bei der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen sowie bei Handwerkskammer, Apothekerkammer, Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer und Zahnärztekammer laufen zahlreiche Fragen und Beschwerden ein, wie diese mitteilen.

Die Unternehmen würden demnach von regelmäßigen Softwareabstürzen beim Versuch der Dateneingabe berichten, von zahlreichen unbeantworteten Zweifelsfällen in der Gesetzesauslegung und von Problemen, das Verfahren wie alle anderen Steuerfragen über die Steuerberater-Kanzleien abwickeln zu können. Angesichts des „Erhebungschaos“, von dem viele Unternehmen berichten, fordern die Kammern laut einer Mitteilung vom Mittwoch eine Fristverlängerung für die Eintragung der erforderlichen Daten bis zum 30. Juni 2025. Bisher liegt die Frist beim 28. Februar 2025.

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Ein gemeinsames Schreiben der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen und des Steuerberaterverbands im Lande Bremen vom 13. Januar 2025 an die Arbeitssenatorin, mit dem bereits eine Fristverlängerung bis 30. Juni 2025 angeregt wurde, blieb laut den Kammern bislang unbeantwortet. Auch bei dieser Frist sei sicherzustellen, dass die Betriebe die avisierten Ausgleichszahlungen bis zum 15. Dezember des Jahres erhalten.

Unternehmen berichten von Problemen bei der Datenübertragung

Großes Unverständnis würde bei den Unternehmen darüber bestehen, dass jedes für sich gezwungen sei, für die Datenübertragung ein persönliches eigenes ELSTER-Organisationskonto einzurichten. Der übliche Weg über die ELSTER-Zertifikate der Steuerberaterinnen und Steuerberater sei in diesem Fall nicht möglich. Allein die Beantragung eines ELSTER-Zertifikats erfordere eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen. Zugleich werde den Unternehmen eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro angedroht, falls sie die Abgabefrist bis zum 28. Februar nicht einhalten, so teilen die Kammern weiter mit.

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Wenn Unternehmen bereits über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, funktioniere die Erhebung über das Portal, so berichten viele Unternehmen, oft unzureichend. Oft breche das Programm den Eingabevorgang mehrfach ab. Da das zuständige Arbeitsressort keine telefonische Hotline zur Verfügung stellt, ist kurzfristige Hilfe in diesen Fällen nicht möglich. Unternehmen machen nach eigenen Angaben die Erfahrungen, dass Mails an das Arbeitsressort häufig erst nach einigen Tagen schriftlich beantwortet werden.

Erhebungsaufwand laut Unternehmen "unnötig bürokratisch"

Die Verärgerung bei den Unternehmen ist laut den Kammern enorm, denn der Erhebungsaufwand wird als sehr unangemessen und unnötig bürokratisch beschrieben. Aus technischer und organisatorischer Perspektive, aber auch weil nach wie vor in vielen Fällen unklar sei, welche Daten für eine Vollständigkeit angegeben werden müssen.

Zusammen mit einer unbedingt notwendigen Fristverlängerung für die Dateneingabe der Unternehmen fordern die Kammern das Arbeitsressort auch dazu auf, dass Unternehmen, deren Bruttolohnsumme unter der im Gesetz festgelegten Bagatellgrenze liegt, ihre Angaben nur einmal in das Online-Portal eingeben müssen und sich nicht Jahr für Jahr erneut nach Dateneingabe bescheinigen lassen müssen, dass sie von Zahlungen in den Ausbildungsfonds befreit sind.

Große Irritationen habe der Versand von Informationsschreiben des Arbeitsressorts hervorgerufen. Viele Unternehmen haben der Mitteilung zufolge bisher keines dieser Schreiben erhalten. Parallel seien Briefe zum Teil an Privatpersonen oder Stiftungen gegangen, die nicht in den Anwendungsbereich des Ausbildungsfonds fallen.


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