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Erste Auktion zum Kohleausstieg Bremer Kraftwerk im Hafen wird 2021 stillgelegt

Die SWB hat sich an der ersten Auktion zur Stilllegung von Kohlekraftwerken der Bundesnetzagentur beteiligt – mit Erfolg. Schon im nächsten Jahr geht das Kraftwerk vom Netz.
01.12.2020, 10:34 Uhr
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Bremer Kraftwerk im Hafen wird 2021 stillgelegt
Von Lisa Schröder

Das Kohlekraftwerk der SWB im Hafen wird im nächsten Jahr stillgelegt, denn der Bremer Energiekonzern konnte sich bei der ersten Auktion zum Kohleausstieg durchsetzen. Die Bundesnetzagentur in Bonn gab an diesem Dienstag bekannt, welche Standorte dazu zählen. „Die Ausschreibungen stoßen bei den Betreibern auf positive Resonanz. Die Runde war deutlich überzeichnet,“ äußerte sich Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in der Mitteilung. „Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt deutlich unter dem gesetzlichen Höchstpreis.“ Bereits ab dem 1. Januar 2021 dürfen die Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, keine Arbeit und Leistungen mehr am Strommarkt vermarkten, die durch den Einsatz von Kohle erzeugt wurden, heißt es in der Mitteilung.

Kraftwerksbetreiber konnten bis Anfang September ein Gebot abgeben. Für die Stilllegung der Kraftwerke gibt es eine Entschädigung für die Unternehmen – je nach Verlauf der Auktion. Die SWB wollte sich im Vorfeld nicht äußern, ob sie an der Auktion mit einem der beiden Kraftwerke beteiligt ist. „Aus wettbewerblichen Gründen äußern wir uns dazu nicht“, sagte Konzernsprecherin Angela Hünig dazu. Nun ist klar, dass das Ende für das Kraftwerk Hafen Block 6 bald kommt. Der SWB-Vorstandschef Torsten Köhne verriet bereits, dass der Standort in einer der Auktionen ins Rennen gehen soll. „Die Anlage ist geradezu dafür prädestiniert“, sagte Köhne beim Treffen der Enquetekommission für die Klimaschutzstrategie Bremens im August.

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Onyx, Besitzer des Kraftwerks in Farge, taucht in der Liste der Gebote, die einen Zuschlag bekommen haben, nicht auf. Die Netzagentur erklärte, eine Veröffentlichung von Informationen zu den Geboten, die keinen Zuschlag erhalten haben, sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Insgesamt soll es acht Auktionen geben. Die Anlagenbetreiber geben dabei einen Gebotswert an, zu dem sie bereit sind, auf die Verfeuerung von Kohle in ihrer Anlage zu verzichten. Der Gebotswert und der CO2-Ausstoß der Anlage fließen in die Entscheidung ein. „Bei Überzeichnung erhalten grundsätzlich diejenigen Betreiber zuerst einen Zuschlag, die das geringste Gebot pro Tonne CO2-Reduktion abgegeben haben“, erklärt die Netzagentur das Vorgehen im Vorfeld.

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