- Wie schätzt die SWB mögliche Nachzahlungen für Gas-Kunden ein?
- Wann müssen EWE-Gas-Kunden rückwirkend zahlen?
- Was hat sich preislich im Jahr 2024 zu 2023 verändert?
- Mit welchen Entwicklungen rechnen SWB und EWE beim Gaspreis?
- Was kommt auf Fernwärme-Kunden zu?
- Gibt es unterschiedliche Fernwärmepreise?
Höhere monatliche Abschlagszahlungen im Vergleich zum Vorjahr, weniger Verbrauch von Gas oder Fernwärme und trotzdem taucht in der Nebenkostenabrechnung ein hoher Nachzahlbetrag für das Jahr 2024 auf. Über diese Kostenentwicklung berichten verschiedene Medien in diesen Tagen. In einem Beispiel im "Spiegel" sind es 700 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt in einer 90-Quadratmeter-Wohnung in Berlin für Fernwärme – das bei acht Prozent weniger Verbrauch. Womit müssen Kunden der Energieversorger SWB und EWE in Bremen und im niedersächsischen Umland rechnen?
Wie schätzt die SWB mögliche Nachzahlungen für Gas-Kunden ein?
Es sei sehr unwahrscheinlich, dass es bei SWB-Kunden in diesem Jahr zu ungewöhnlichen hohen Nachzahlungen kommen werde, so ein Sprecher auf Anfrage. Allerdings müssten dafür ein paar Voraussetzungen erfüllt sein: Der Kunde müsste sich an den angepassten Abschlagsplan gehalten haben, den die SWB mit der letzten Jahresendabrechnung vorgeschlagen hatte. "Die Höhe des neuen monatlichen Abschlags errechnet sich aus dem Verbrauchsverhalten und den Preisänderungen der Vorperiode und eventuell Preisänderungen für die kommende Abrechnungsperiode." Für SWB-Kunden, die Erdgas beziehen, hätten sich die Kosten zwischen 2023 und 2024 kaum verändert. Wenn der Verbrauch weitgehend unverändert geblieben sei, dürfte es deshalb auch nicht zu außergewöhnlichen Nachzahlungen kommen.
Wann müssen EWE-Gas-Kunden rückwirkend zahlen?
"Nachzahlungen entstehen grundsätzlich nur, wenn der tatsächliche Verbrauch vom erwarteten Verbrauch abweicht oder wenn Abschläge nach Preisänderungen nicht angepasst wurden", heißt es vonseiten des SWB-Mutterkonzerns. EWE weise in den Abrechnungen transparent auf empfohlene Abschlagsbeträge hin, so eine Sprecherin. "Werden diese nicht übernommen, kann es – insbesondere nach dem Wegfall von Entlastungsmaßnahmen wie der Energiepreisbremse oder der reduzierten Mehrwertsteuer – zu höheren Jahreskosten und in der Folge zu Nachzahlungen kommen."

EWE weise in den Abrechnungen transparent auf empfohlene Abschlagsbeträge hin, erklärt eine Sprecherin.
Was hat sich preislich im Jahr 2024 zu 2023 verändert?
Im Jahr 2023 gab es die sogenannte Gaspreisbremse. Damit sollten Verbraucher finanziell entlastet werden, weil sich die Energiekosten aufgrund des russischen Krieges in der Ukraine deutlich nach oben entwickelt hatten. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Energiepreis und dem niedrigeren gedeckelten Preis wurde aus Steuermitteln finanziert. Die Gaspreisbremse - sie galt auch für Fernwärme – wurde ab dem 1. März 2023 eingeführt, aber wirkte rückwirkend für Zahlungen ab Januar. Eigentlich sollte die Deckelung bis einschließlich zum Frühjahr 2024 bestehen bleiben. Daraus wurde aber nichts: Ende 2023 wurde die Gaspreisbremse der ehemaligen Ampelregierung vom Verfassungsgericht einkassiert, weil es darin einen Haushaltstrick sah. Was aber noch Gültigkeit hatte im vergangenen Jahr, war die reduzierte Mehrwertsteuer. Dieser Mehrwertsteuersatz, der statt bei 19 bei sieben Prozent lag, galt aber nur bis März.
Mit welchen Entwicklungen rechnen SWB und EWE beim Gaspreis?
Auch wenn die SWB zum 1. Juli dieses Jahres die Erdgaspreise aufgrund erhöhter Netzentgelte und CO2-Kosten nach eigener Aussage erhöhen musste, geht der Energieversorger davon aus, dass die Gesamtkosten für das Jahr 2025 die für 2024 nicht wesentlich übersteigen werden. Grundsätzlich würde die SWB die empfohlenen Abschlagspläne lediglich in der Höhe der Preisänderungen anpassen. Grundsätzlich gelte, dass die Preisentwicklung von mehreren externen Faktoren geprägt sei – etwa durch die Großhandelsmärkte, regulatorische Vorgaben und Netzentgelte, so die EWE-Sprecherin. "Nach den extrem volatilen Jahren 2022 und 2023 hat sich der Markt mittlerweile stabilisiert – das Preisniveau liegt jedoch weiterhin über dem Stand vor der Energiekrise."
Was kommt auf Fernwärme-Kunden zu?
Zum 1. Juli hat die EWE die Preise für Fernwärme in den etwa 30 eigenen Fernwärmegebieten aktualisiert: Dabei seien die Netzentgelte infolge regulatorischer Vorgaben gestiegen, und auch die Arbeitspreise hätten sich – bedingt durch die komplexe Wärmebeschaffungsstruktur – leicht erhöht. Bei der SWB heißt es: Für Wärmekunden könnte es zu leicht erhöhten Abschlägen gekommen sein. Die Fernwärmepreise würden sich an einer transparenten Preisformel, wie sie von den Regulierungsbehörden empfohlen werde, orientieren, so die EWE-Sprecherin.
Gibt es unterschiedliche Fernwärmepreise?
Ja: "Die Preise unterscheiden sich teils deutlich zwischen den Fernwärmegebieten", so die EWE. Das liege an strukturellen Unterschieden: "Während städtische Netze mit vielen Mehrfamilienhäusern durch hohe Verbrauchsdichten effizienter betrieben werden können, weisen ländlich geprägte Netze mit Einfamilienhausstruktur eine andere Wirtschaftlichkeit auf."