Der Flughafen Bremen hat sich von den Folgen der Coronapandemie noch nicht vollständig erholt. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU in der Bürgerschaft hervor. Zu den Wettbewerbsnachteilen des Bremer Flughafens zählt der Senat die eingeschränkten Betriebszeiten und die Länge der Startbahn.
Im vergangenen Jahr starteten und landeten gut 1,8 Millionen Passagiere in Bremen. Das waren knapp 80 Prozent des Fluggastaufkommens aus dem letzten Vor-Coronajahr 2019. Bremen befinde sich damit auf einem "gleich guten beziehungsweise leicht besseren" Weg der Besserung wie Hamburg und Hannover, stellt der Senat fest. Für das Jahr 2025 erwartet man rund zwei Millionen Fluggäste in Bremen. "Eine Erholung des Passagieraufkommens auf das Vorkrisenniveau von 2,3 Millionen bis 2,5 Millionen Passagiere ist mittelfristig zu erwarten", heißt es in der Senatsantwort.
Ryanair reduziert sein Angebot
Ob eine vollständige Erholung gelingt, hänge jedoch auch von nationalen Einflussfaktoren wie den Sicherheitsgebühren, der Flugverkehrsteuer und Luftsicherheitsgebühren ab. Die Billigfluggesellschaft Ryanair habe bereits mit einem reduzierten Programm auf die geplante Erhöhung der Luftsicherheitsgebühr reagiert. So würden nur noch fünf anstelle der zunächst geplanten zehn Flugziele ab Bremen angeboten. "Die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe wird dazu führen, dass vor allem Low-Cost-Carrier kaum Wachstum planen", prognostiziert der Senat. Low-Cost-Carrier werden Billigfluggesellschaften genannt.
Einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Bremen hätten umliegende Flughäfen durch ihre längeren Betriebszeiten: Hannover und Münster haben kein Nachtflugverbot; Hamburg kann bis 23 Uhr angeflogen werden, Bremen nur bis 22.30 Uhr. Auch die verfügbare Startbahnlänge von lediglich 2040 Meter stelle eine "wichtige Einschränkung" am Flughafen Bremen dar, räumt der Senat ein. Strecken nach Hurghada (Ägypten) oder Teneriffa zum Beispiel könnten teilweise nicht mit voller Beladung ab Bremen geflogen werden. Tatsächlich ist die Startbahn 09/27 zwar 600 Meter länger; nach der gegenwärtigen Rechtslage jedoch darf sie nur bei bestimmten Transportflügen für das Werk des Flugzeugherstellers Airbus in voller Länge genutzt werden. Der Senat habe derzeit keine Bestrebungen, an diesem rechtlichen Status Quo etwas zu ändern, heißt es in der Antwort auf die CDU-Anfrage.