In den bremischen Häfen steigen zum Jahresanfang die Hafengebühren. So haben es der Hafenausschuss und die Wirtschaftsdeputation am Mittwoch beschlossen. Demnach wird die durchschnittliche Mehrbelastung der Reeder bei zwei Prozent liegen. Darin berücksichtigt ist auch die sogenannte Kappungsgrenze, die es künftig nicht mehr geben wird. Hamburg hatte jüngst ebenfalls die Hafengebühren angehoben, die Grundtarife für die allermeisten Seeschiffsverkehre steigen demnach um 1,4 Prozent an.
Der Wegfall der Kappungsgrenze führt auf den ersten Blick zu Kostensteigerungen, die weit über zehn Prozent liegen. Betroffen sind davon Großcontainerschiffe im Überseeverkehr, vornehmlich die der beiden Linien-Reedereien Maersk und MSC. Derzeit liegt die Kappungsgrenze in bremischen Häfen bei einer Bruttoraumzahl (BRZ) von 125 000. Das bedeutet, dass ein Schiff maximal nur bis zu dieser Grenze pro BRZ Hafengebühren zahlen muss – auch wenn es weit über 125 000 BRZ liegt. Und genau diese Großcontainerschiffe mit solchen Volumen fahren vermehrt Bremerhaven an.
So sind aktuell beispielsweise bei einem Maersk-Schiff wie der „Marstal Maersk“ Hafengebühren von 29 975 Euro fällig. Nach dem Wegfall der Kappungsgrenze müssen für das Großcontainerschiff mit einer BRZ von etwa 194 000 rund 47 000 Euro gezahlt werden. Allerdings sollen diese Mehrkosten laut Verwaltung weitgehend durch die Änderung bereits bestehender und die Gewährung neuer Rabatte aufgefangen werden: So wird es künftig für den zweiten Anlauf des Hafens innerhalb von sieben Tagen einen Rabatt von 75 Prozent auf die zu zahlende Raumgebühr geben. Bisher waren dies 50 Prozent. Zusätzlich erhalten die Reedereien für die Gesamtanläufe ihrer Schiffe im Linienverkehr im Überseetarif innerhalb eines Kalenderjahres einen Frequenzrabatt: Der liegt ab dem 150. Anlauf bei 15 Prozent und ab dem 250. Anlauf bei 20 Prozent.
Refinanzierung der Hafeninfrastruktur
Die öffentlichen Hafengebühren werden jedes Jahr angepasst – so fordert es die Finanzsenatorin. Die Gebühren dienen dazu, die Kosten für Herstellung, Instandhaltung und Unterhaltung der bremischen Häfen zu finanzieren und „damit dem Erhalt der Konkurrenzfähigkeit zu anderen Häfen“, heißt es in der Vorlage. In der Vergangenheit hatte die Änderungen bei der Kappungsgrenze immer zu Diskussionen geführt.
Es sei positiv, dass dieses Thema nun wegfalle, sagte Ullrich Hautau von der Handelskammer Bremen, auf Nachfrage des WESER-KURIER. Es sei positiv, dass sich die Mehrkosten durch den Wegfall der Kappungsgrenze durch das überarbeitete Rabattsystem für die Reedereien größtenteils kompensieren ließen, so Hautau, zuständig bei der Kammer für Standortpolitik, Häfen und Verkehr. Positiv sei auch, dass im Beschluss der Wunsch der Kammer berücksichtigt worden sei, im nächsten Jahr eventuell nachjustieren zu können.
Da die Berechnungen auf dem Jahr 2016 basieren, soll zu Jahresbeginn eine erneute Überprüfung der Linienverkehre im Überseeverkehr auf Basis der Zahlen von 2017 für alle Reedereien erfolgen. Sollte dies ergeben, dass die durchschnittliche Kostensteigerung weit über den beabsichtigten zwei Prozent liegt, wird der Frequenzrabatt entsprechend nachgebessert. Die angesetzte durchschnittlich Zwei-Prozent-Gebührenanhebung ist aus Sicht der Handelskammer moderat, da sie sich in etwa an der Inflationsrate orientiere, die voraussichtlich bei rund 1,8 Prozent liege, so Hautau.
Kritik an der neuen Gebührenordnung gab es lediglich von der FDP: „Die Erhöhung der Hafengebühren darf kein Automatismus sein", sagte Hauke Hilz, hafenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Angesichts der schwachen Entwicklung im Containerbereich sei dies besonders gefährlich. Immmerhin sei der Containerumschlag in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um fünf Prozent zurückgegangen. Mit der jetzigen durchschnittlichen Erhöhung von zwei Prozent liege Bremen "sogar deutlich" über der Erhöhung der Hamburger Hafengelder von 1,4 Prozent. "Wir stehen im Wettbewerb mit Hamburg und auch Wilhelmshaven um die großen Schiffe." Daher sei es unverständlich, die Kappungsgrenze abzuschaffen, die es in Hamburg und auch in Wilhelmshaven weiterhin gebe. "Sie ist ein unbürokratischer Weg, Bremerhaven weiterhin attraktiv für die großen Schiffe zu halten", so Hilz. Die Abschaffung der Kappungsgrenze könne auch nicht durch komplizierte Rabattverfahren aufgefangen werden.
Durch die Änderungen wird für das Haushaltsjahr 2018 mit Mehreinnahmen in Höhe von 550.000 Euro gerechnet. Dazu tragen nicht nur die Überseeverkehre bei, darunter Autocarrier und RoRo-Schiffe, sondern alle Anläufe: So werden beispielsweise die Tarife im Europa- und Short-Sea-Verkehr linear um zwei Prozent angehoben.
Durch den Wegfall der Kappungsgrenze werden auch die Umwelt-Rabatte anders berechnet. Bisher gab es für die 25 umweltfreundlichsten Schiffe 15 Rabatt auf die zu zahlende Raumgebühr. Ohne Kappungsgrenze würde dieser Rabatt unangemessen steigen. Deshalb wird ein Höchstbetrag von 4500 Euro pro Anlauf festgelegt.