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Hohe Bußgelder Bremer Firmen missachten Mindestlohn

Der Bremer Zoll hat bei Kontrollen im vergangenen Jahr mehr als 75 Verstöße gegen den Mindestlohn festgestellt. Die Gewerkschaft IG Bau geht von einer hohen Dunkelziffer aus - und fordert härtere Strafen.
28.07.2021, 12:17 Uhr
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Bremer Firmen missachten Mindestlohn
Von Stefan Lakeband

In 78 Fällen haben Unternehmen in Bremen im vergangenen Jahr gegen den Mindestlohn verstoßen. Das haben Kontrollen des Hauptzollamts Bremen ergeben. Die meisten Verstöße gab es demnach in der Baubranche (19), 17 wurden bei Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe aufgedeckt, acht in der Gebäudereinigung. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) mit, die sich auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums beruft. In Oldenburg wurden 31 Verstöße festgestellt, in Hannover 67.

„Verstöße gegen Mindestlöhne durch unseriöse und kriminelle Unternehmen betreffen allein in Bremen zig Hunderte von Beschäftigten“, kritisiert der IG-Bau-Chef Robert Feiger. Er ist auch Mitglied der Mindestlohnkommission. Die Zahl 78 sei nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Verstöße. „Denn der Zoll erwischt nur die Arbeitgeber, bei denen auch kontrolliert wird. Die tatsächliche Zahl der Fälle, in denen entweder der gesetzliche Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne, die etwa auf Baustellen oder in der Gebäudereinigung gelten, nicht korrekt an Arbeitnehmer gezahlt wurden, dürfte in Bremen daher weitaus höher sein“, sagt Feiger. In Bremen hatte es vergangenes Jahr insgesamt 119 Überprüfungen gegeben.

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Wegen Mindestlohnbetrugs seien im vergangenen Jahr im Bereich des Bremer Hauptzollamtes Bußgelder in Höhe von 478.120 Euro verhängt worden, 248.645 Euro davon allein gegen Bauunternehmen, teilt die Gewerkschaft mit.

Die Lohnwillkür einiger Chefs sei unglaublich, sagt Feiger: „Es ist nicht nur unanständig, den Beschäftigten keine Tariflöhne zu zahlen. Ihnen dann auch noch den vorgeschriebenen Branchenmindestlohn vorzuenthalten, das ist kriminell.“ Als Gegenmaßnahme fordert er daher mehr Kontrollen durch den Zoll und höhere Bußgelder.

Zudem fordert der Gewerkschaftsvorsitzende eine gesetzliche Regelung, die Firmen automatisch verpflichtet, entgangenen Arbeitslohn nachzuzahlen. „Bei festgestellten Mindestlohnverstößen müssen die Arbeitgeber zwar Bußgelder sowie die entgangenen Steuern und Sozialabgaben nachzahlen, nicht aber den zu wenig gezahlten Lohn. Wenn die Beschäftigten ihr Geld haben wollen, sind sie gezwungen, dies selbst einzuklagen.“

Ein weiteres Druckmittel kann laut Feiger ein Mindestlohn-Melderegister sein, in das Unternehmen eingetragen werden sollen, die gegen den Mindestlohn verstoßen haben. Diese Kartei könne die Grundlage sein, um die „schwarzen Schafe“ von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen.

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