Seit 1. Januar sind Gastronomen per Gesetz dazu verpflichtet, Mehrweg-Behälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. So weit, so begrüßenswert, wenn so Plastikmüll vermieden werden kann. Doch was nutzt die Pflicht, wenn sie in Bremen scheinbar nicht kontrolliert werden kann?
Die Behörden spielen Zuständigkeits-Ping-Pong, weil Behörde A nicht darf, aber Behörde B nicht kann, weil A noch keine verbindlichen Regeln aufgestellt hat. Traurig, wenn man bedenkt, dass sich der Bundestag im Mai 2021 auf das Gesetz geeinigt hat.
Auch schwammige Definitionen, unwillige Kunden und vor allem Ausnahmen für Einwegverpackungen, die als Müll nach Veranstaltungen oder sommerlichen Treffen am Osterdeich oder in Bremer Grünanlagen liegen, führen die Pflicht ad absurdum. Unter diesen Umständen ist die Mehrweg-Angebotspflicht nicht mehr als ein Papiertiger.