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ADAC Weser-Ems Warum die Rückgabe von Neuwagen ohne Blackbox möglich ist

Neuwagen müssen seit dem 7. Juli mit einer Blackbox und weiteren Assistenzsystemen ausgerüstet sein. Ansonsten kann das Auto nicht zugelassen werden. Es kann aber eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
18.07.2024, 05:00 Uhr
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Warum die Rückgabe von Neuwagen ohne Blackbox möglich ist
Von Peter Hanuschke

Neuwagen müssen, wie berichtet, seit dem 7. Juli mit einer sogenannten Blackbox ausgerüstet sein. Doch was ist, wenn dieses offiziell als Event Data Recorder (EDR) bezeichnete Gerät, das Daten vor, während und nach einem Unfall aufzeichnen soll, doch nicht in allen Modellen verbaut ist? Hat der Käufer eines solchen Fahrzeugs einfach Pech gehabt und kann es nicht zulassen? Gilt die Blackbox-Pflicht auch für Autos mit Tageszulassung? Laut dem Landesverband Kraftfahrzeuggewerbe Niedersachsen-Bremen können beispielsweise für Bestandsneufahrzeuge ohne EDR bei den Herstellern Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, sodass für eine Übergangsfrist eine Zulassung dennoch möglich ist.

Gibt es noch Neuwagen ohne Blackbox?

Auszuschließen ist das nicht. Welche Neuwagen das sein könnten, wissen wahrscheinlich nur die Hersteller oder die Händler. Eine Liste darüber liegt dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf jeden Fall nicht vor. "Der Grund ist, dass die Hersteller Typengenehmigungen erhalten, die sie berechtigen, das genehmigte Fahrzeug oder Fahrzeugteil serienmäßig in der genehmigten Bauart zu produzieren", teilt die Behörde auf Nachfrage des WESER-KURIER mit. "Ob und wie viele der genehmigten Objekte der Hersteller auf Basis der Genehmigung produziert, liegt in seiner Entscheidung." Dies müsse dem KBA nicht mitgeteilt werden.

Woran wird ersichtlich, dass das Fahrzeug eine Blackbox hat?

In den Fahrzeugpapieren ist nicht aufgeführt, ob der Neuwagen tatsächlich mit einem EDR ausgestattet ist. Ob das Auto ein EDR habe, werde beispielsweise über die Diagnoseschnittstelle ersichtlich, so Nils Linge, Sprecher vom Automobilclub ADAC Weser-Ems. Außerdem sei das im sogenannten Certificate of Conformity (CoC) ersichtlich, das in Deutschland als Übereinstimmungsbescheinigung bezeichnet werde, so Stephan Immen, Sprecher des KBA. Bei Fahrzeugen mit einer nach dem 1. Januar 2024 ausgestellten Übereinstimmungsbescheinigung müsse im Feld 54 angegeben sein, ob sie über einen EDR verfügen.

Welche Assistenzsysteme sind außerdem erforderlich?

Die EU-Verordnung beinhaltet laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter anderem auch, dass neue Pkw, die seit dem 7. Juli zugelassen werden, mit einem Notbremsassistenzsystem ausgerüstet sein müssen. Diese Systeme müssen demnach mindestens auf stehende und bewegte Fahrzeuge vor dem Kraftfahrzeug automatisch und selbstständig bremsen.

Gibt es Ausnahmegenehmigungen?

Sollte ein Neufahrzeug nach dem 7. Juli eine oder mehrere Anforderungen der EU-Verordnung nicht erfüllen, "kann der Hersteller für diese Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie eine Ausnahmegenehmigung beim KBA beantragen", so Immen. Eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge aus auslaufenden Serien könne auch von Privatpersonen oder Händler beantragt werden.

Gilt ein Auto mit Tageszulassung noch als Neuwagen?

"Eine Tageszulassung kann nur bei neuwertigen Lagerfahrzeugen erfolgen, die noch nicht bewegt wurden und deren Kilometerstand somit nahe null - bis plus zehn Kilometer - liegt", sagt Linge. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs gelten Fahrzeuge mit Tageszulassung als Neuwagen, wenn das jeweilige Modell noch unverändert hergestellt wird, der Wagen keine standzeitbedingten Mängel aufweist und zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate liegen, so der ADAC.

Kann ein Neuwagen ohne Blackbox zurückgegeben werden?

Wenn das neue Fahrzeuger nicht den aktuellen Zulassungsvorschriften entspreche, "kann ich den Wagen zurückgeben", so der ADAC-Sprecher.

Wofür ist die Übereinstimmungsbescheinigung wichtig?

Die CoC enthält alle technischen Daten. Das Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug einem genehmigten Fahrzeugtyp entspricht. Es vereinfacht laut ADAC die Zulassung. Wer keine CoC-Papiere habe, könne sie beim Hersteller anfordern, so der ADAC. Die Kosten dafür würden zwischen 70 und 180 Euro liegen, hätten Stichproben bei verschiedenen Herstellern ergeben. Insofern rät der Automobilclub dazu, beim Kauf unbedingt darauf zu achten, dass die Übergabe des CoC-Papiers vertraglich vereinbart wurde. Zumal die Übereinstimmungsbescheinigung beispielsweise auch Informationen über weitere zulässige Reifengrößen beinhaltet. Sinnvoll sei das CoC-Papier natürlich auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens.

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