Bremen. Peter Michael Huber, Richter am Bundesverfassungsgericht, übt Kritik an der bundesdeutschen Steuerverteilung: Bremen wäre Geberland im bundesdeutschen Finanzausgleich, wenn sich die Steueraufteilung nach der wirtschaftlichen Wertschöpfung richten würde. An diesem Montag ist Huber bei der Juristischen Gesellschaft Bremen zu Gast, die 25 Jahre alt wird. In seiner Festrede will der bayerische Jurist ab 18 Uhr in der Oberen Rathaushalle über "Der Bundesstaat in Europa. Was bleibt für die Stadtstaaten?" referieren. Im Vorfeld sprach Rainer Kabbert mit ihm.
Das Bundesverfassungsgericht hat Pflöcke zur Finanzordnung eingeschlagen. Hat die Politik angemessen reagiert?
Peter Michael Huber:Es gibt keine erkennbaren Defizite bei der Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
In der Föderalismuskommission II sind aber wichtige Probleme nicht gelöst worden: Die Altschulden und die Steuerverteilung. Die wirtschaftliche Wertschöpfung Bremens liegt über dem Bundesdurchschnitt, gleichzeitig ist es Nehmerland im deutschen Finanzausgleich.
Ich war mal Mitglied des Bremischen Staatsgerichtshofes und kenne daher ein wenig die Probleme Bremens. Mir hat es nie eingeleuchtet, warum in der politischen Diskussion die Existenz Bremens immer wieder infrage gestellt wird, obwohl es vor allem an einem Bundesgesetz liegt, dass Bremen Nehmer- und nicht Geberland ist...
... Sie meinen das Steuerzerlegungsgesetz von 1970, nach dem Einkommenssteuern am Wohnort und nicht am Ort des Arbeitsplatzes gezahlt werden.
Man müsste ja nur dieses Bundesgesetz ändern, und Bremen wäre Geberland. Es ist legitim, dass der Bund die Steuerverteilung über die Anknüpfung an den Wohnsitz regelt. Aber es ist unredlich, Bremen auf diese Weise zur armen Kirchenmaus zu machen, und ihm seine Existenzberechtigung abzusprechen. Hält man dieses Zerlegungsgesetz aufrecht, muss beim Bund-Länder-Finanzausgleich ein Ausgleich geschaffen werden. Jedenfalls haben die Bremer keinen Grund, in Sack und Asche zu gehen.
Dies hat Bayern, Hessen und Baden-Württemberg aber nicht von der Drohung abgehalten, gegen das Finanzausgleichsgesetz in Karlsruhe klagen zu wollen.
Bisher ist noch kein Verfahren bei uns anhängig, oder?
Wenn Sie gegen das Steuerzerlegungsgesetz argumentieren, wird Sie doch die Drohgebärde aus Bayern irritieren.
Kein denkbarer Antrag zum Finanzausgleich wird auf die Abschaffung Bremens als selbstständiges Land zielen. Grundsatz unserer Finanzverfassung ist vielmehr die aufgabenadäquate Finanzausstattung von Bund und Ländern. Die Finanzausstattung muss sich an den Länderstrukturen orientieren, die die Verfassung vorgibt. Wenn Bremen aufgrund seiner Steuerkraft zur Aufgabenerfüllung nicht in der Lage ist, erfordert es die bündische Solidarität grundsätzlich, dass hier ein finanzieller Ausgleich erfolgt.
Die finanzielle Notlage Bremens wird eine neue Debatte über Länderneugliederung nicht befeuern?
Ich war nie ein besonderer Freund dieser technokratischen Diskussion. Die meisten Länder haben eine lange Tradition, Bayern wie Bremen mit über 1000 Jahren. Das ist ein Selbstwert. Die Idee des Föderalismus ist ja auch, diese historisch gewachsenen Einheiten in einem Bund zusammenzufassen, die eigene Identität dabei aber nicht preis zu geben. Wenn man die Länder beliebig nach technokratischen Gesichtspunkten zusammenschnitte, würde eine der Hauptrechtfertigungen des Föderalismus verloren gehen. Sind die Länder mit ihren Aufgaben überfordert - was ich nicht sehe - , müsste man die Aufgaben ändern, nicht aber Länder zur Disposition stellen.
Sie erwähnten die Solidarpflicht des Grundgesetzes: Gerät die nicht in den Hintergrund? Die Rede ist heute mehr vom Wettbewerbsföderalismus als vom Solidarföderalismus.
Föderalismus macht nur Sinn, wenn zwischen den Ländern Wettbewerb existiert - im Sinne von unterschiedlichen Politikkonzepten und dem Ringen um die besten Lösungen. Das meint zwar keinen Wettbewerb um die geringsten Löhne und Sozialstandards. Es kann aber auch nicht sein, dass manche Länder in Saus und Braus leben und etwa alle Kindergartenjahre umsonst gewähren - und die anderen, die sich das nicht leisten können, es bezahlen.
Ist Wettbewerbsföderalismus realistisch, wenn nach Auslaufen des Finanzausgleichs Bremen 18 Milliarden Euro Schulden hat und mit horrenden Zinslasten belastet ist?
Bund und Länder müssen ihre Altschuldenproblematik selbstständig lösen. Wenn es ein Land nicht schafft und in eine Haushaltsnotlage gerät, sieht das Finanzausgleichsgesetz Hilfen vor. Zwar wurde auch schon in der Föderalismuskommission überlegt, ob nicht alle Altschulden in ein Sondervermögen eingestellt und dieses in den nächsten 50 Jahre abfinanziert werden sollte. Darauf hat man sich aber nicht verständigen können. Aus dem Grundgesetz lässt sich diese Forderung jedenfalls nicht herleiten. Dieses hilft nur, wenn die bremischen Zinslasten für Altschulden so hoch würden, dass das Land seine Aufgaben nicht mehr erfüllen könnte.
Der Bund ist nach dem Grundgesetz verpflichtet, bei Gemeinschaftsaufgaben finanziell zu helfen. An den Hafenlasten beteiligt sich der Bund immer weniger.
Das Verfassungsgericht hat auch entschieden, dass neben Hafenlasten auch große Flughäfen berücksichtigt werden könnten.
Sind Häfen Bestandteil des Fernverkehrssystems? In diesem Fall müsste doch der Bund sehr viel mehr zahlen.
Das Bundesverfassungsgericht hat es so gesehen: Die Häfen sind Deutschlands Tore zur Welt. Aber andere Verkehrseinrichtungen eben auch.
Stichwort Eigenverantwortung der Länder: Sollte ihnen mehr Handlungsautonomie zugestanden werden, auch in der Steuergesetzgebung?
Das ist sehr schwierig, denn wir haben ja auch die Europäische Union, die immer mehr Kompetenzen erhält, die früher im Zuständigkeitsbereich der Länder lagen, etwa im Rundfunkrecht. Die eigentliche Aufgabe der Länder ist denn auch, für den bürgernahen Vollzug des Europa- wie des Bundesrechts zu sorgen.
Sie sind im Kuratorium für "Mehr Demokratie". Diese Kompetenzverlagerung nach Brüssel muss Ihnen doch in Ihrer verfassungsrechtlichen Seele weh tun.
Na, da schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Einerseits will das Grundgesetz den zur Selbstbestimmung befähigten Menschen. Das setzt überschaubare politische Strukturen voraus. Auf der anderen Seite gibt es objektive Zwänge, etwa die globale Erwärmung, die nicht an der Grenze des Stadtstaats Bremen Halt macht - und da bedarf es einer europäischen Umweltpolitik.
Beim Thema Europa hatten Sie schon früher den Zeigefinger gehoben und gewarnt, zu viele Kompetenzen für Brüssel könnten mit der Verfassung kollidieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat betont, der Schwerpunkt der Entscheidungen müsse im Bundestag liegen. Mit seiner Stimmabgabe muss der Bürger auf die Grundlinien der Politik Einfluss nehmen können. Hat der Bundestag aber immer weniger Kompetenzen, verliert die Wahl ihr Gewicht. Wenn der Bundestag seine Kompetenzen an Brüssel abgeben soll, braucht es die Zustimmung des Volkes.
Über eine Volksabstimmung?
Ja. Das Grundgesetz sieht dies so vor. Wenn die europäische Integration an den Punkt kommt, der den Kernbereich nationalstaatlicher Demokratie berührt, kann nur der Souverän - das deutsche Volk - in freier Entscheidung darüber befinden.
Die Schuldenbremse für Bund und Länder steht im Grundgesetz. Ist es denkbar, dass die aktuelle Euro-Finanzkrise alles über den Haufen wirft?
Die Schuldenbremse enthält jetzt schon Öffnungsklauseln. Ich will nicht sagen, dass verfassungs- oder europarechtliche Grenzen bei der Staatsverschuldung nichts wert sind. Aber die Erfahrung zeigt, dass ihre Existenz allein ihre Verletzung noch nicht verhindert.
Welche Handlungsoptionen hat denn die Freie Hansestadt Bremen in einer EU, die immer mehr Rechte an Brüssel gibt?
Eine langfristige Strategie wäre wichtig, wie über den Bundesrat die europäische Gesetzgebung beeinflusst werden könnte.
Nun hat ja jedes Bundesland einen Vertreter in Brüssel, auch Bremen.
Diese Repräsentanten schicken zwar regelmäßig lange Berichte, doch können die leicht im politischen Tagesgeschäft untergehen. Generell ist unsere Europapolitik in Deutschland zu kurzatmig. Unterhalb der Ebene von Krieg und Finanzkrise gibt es ja viele Tausend weitere Felder. Da müsste wesentlich mehr Feinarbeit geleistet werden. Man müsste auch in den Ländern Konzepte entwickeln, wo - beispielsweise - der Datenschutzbeauftragte angesiedelt werden soll. In Deutschland warten wir in der Regel auf das, was aus Brüssel kommt, statt dies mit Weitsicht anzuregen.