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Verbraucherzentrale fordert schärfere Gesetze Telefonwerbung: 400 Bremer beschweren sich

Bremen. Im Kampf gegen unerlaubte Werbeanrufe fordert die Verbraucherzentrale Bremen schärfere Gesetze. Seit März haben sich fast 400 Bremer bei den Verbraucherschützern über Telefonwerbung und illegale Vertragsabschlüsse beschwert.
14.07.2010, 12:13 Uhr
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Telefonwerbung: 400 Bremer beschweren sich
Von Birgit Bruns

Bremen. Im Kampf gegen unerlaubte Werbeanrufe fordert die Verbraucherzentrale Bremen schärfere Gesetze. Seit März haben sich fast 400 Bremer bei den Verbraucherschützern über Telefonwerbung und illegale Vertragsabschlüsse beschwert.

Deutschlandweit beschwerten sich seit März etwa 41.000 Verbraucher über Telefonwerbung. Im August 2009 ist ein Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten. Beispielsweise müssen die Anrufer sich nun mit ihrer Nummer zu erkennen geben. "Aber das reicht bei weitem nicht aus, das Problem zu lösen", findet Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Bremer Verbraucherzentrale. Tatsächlich habe es in den vergangenen Monaten sogar mehr Beschwerden gegeben als vor der Gesetzesnovelle.

Das Problem: Die ungebeten Anrufe nerven nicht nur, sie können auch richtig teuer werden. Einige Unternehmen bringen die Verbraucher mit Gewinnversprechungen dazu, bei einer kostenpflichtigen Nummer anzurufen und verwickeln sie dann in lange Gespräche. Andere jubeln ihren Gesprächspartnern einfach einen Vertrag unter, beispielsweise ein Abo für eine Lotterie, für das sie monatelang zahlen müssen.

Dagegen will die Verbraucherzentrale nun stärker vorgehen. Gemeinsam mit den anderen Verbraucherzentralen Deutschlands stellen sie konkrete Forderungen an die Bundesregierung:

1. Telefonverträge: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind nur dann gültig, wenn sie noch einmal von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden.

2. Telefonwerbung: Verträge mit Unternehmen sollten generell so gestaltet sein, dass Telefonwerbung durch das Unternehmen standardmäßig verboten wird. Bisher sei es häufig so, dass die Verbraucher der Telefonwerbung im Vertrag explizit widersprechen müssen.

3. Bußgelder für Gesetzesverstöße sollten auf 250.000 Euro erhöht werden. Bisher liegen die Bußgelder für einen Anruf mit unterdrückter Nummer bei 10.000 Euro und für einen verbotenen Anruf bei 50.000 Euro.

Staatsrat Heiner Heseler vom Bremer Wirtschaftssenator sagte der Verbraucherzentrale seine Unterstützung zu. Er versprach, sich auf der Verbraucherministerkonferenz im Herbst für schärfere Gesetze stark zu machen.

Doch ein Problem würde trotzdem bleiben: Wer ungefragt angerufen wird, kann kaum etwas dagegen tun. Die Verbraucherschützer raten: Am Telefon Nachfragen stellen, zum Beispiel nach dem Namen des Anrufers und seinem Unternehmen. Außerdem eine klare Ansage machen, dass man nicht wieder angerufen werden will.

Des Weiteren sollten sich genervte Verbraucher die Nummer des Anrufers aufschreiben und sie der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale melden. Die Bremer Verbraucherschützer führen noch bis Ende November eine Umfrage zu diesem Thema durch. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

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