Geldgeschäfte nur noch geimpft, genesen oder getestet – in einigen Banken und Sparkassen ist das bereits die Regel. In Berlin etwa lassen sowohl die örtliche Sparkasse als auch die Volksbank ihre Kunden nur noch mit Impfzertifikat zum Beratungsgespräch. Andere setzen für das bloße Betreten ihrer Filialen mindestens ein negatives Testergebnis voraus. Bei den Bremer Geldinstituten ist das zurzeit kein Thema.
Wie ist die Rechtslage?
Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten Bankdienstleistungen als Produkte des täglichen Bedarfs. Ähnlich wie Supermärkte und Apotheken dürfen Banken also grundsätzlich ohne Impfausweis oder vorherigen Corona-Test betreten werden. Einzige Bedingung: Die Kunden müssen eine Maske tragen und Abstand halten.
Wie handhaben die Banken das?
Zumindest einige gehen nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" mittlerweile über die bloße Maskenpflicht hinaus. Die Berliner Volksbank etwa schreibt auf ihrer Homepage: „Sollten Sie einen persönlichen Beratungstermin wünschen, erwarten wir, dass Sie die 2G-Regel (geimpft oder genesen) erfüllen.“ Ein Sprecher der Berliner Sparkasse sagte der Zeitung, für "längere Beratungsgespräche" habe das Institut "in der aktuellen Hochphase der Pandemie" die 2G-Regel eingeführt. Alternativ könnten sich die Kunden auch online oder telefonisch beraten lassen.
Wie verbreitet ist die 2G-Regel bei den Banken?
Offenbar noch nicht sehr weit. Bei einer kleinen Umfrage der "FAZ" unter Banken im Land fanden sich keine weiteren Institute, die ihre Kundenkontakte auf diese Weise regeln. Die Frankfurter Sparkasse will allerdings in der kommenden Woche die 3G-Regel für „physische Beratungsgespräche“ einführen, wie eine Sprecherin mitteilte. Nötig ist dann also mindestens ein negatives Testergebnis. Auch bei der Stadtsparkasse München gelten seit einigen Tagen die 3G-Regeln für Beratungsgespräche. Bei der Terminabsprache werden die Kunden darauf hingewiesen, dass sie einen der drei Nachweise mitbringen müssen. Viele Kunden fragten allerdings schon von sich aus danach und sähen das "offenbar recht entspannt", so ein Sprecher.
Ist denn der freie Zutritt zu Schaltern und Kassen gewährleistet?
Nicht überall. Einige Institute verlangen für den bloßen Zugang in die Filialen einen 3G-Nachweis. So weist die Volksbank Mittelhessen auf ihrer Homepage darauf hin, dass in den Filialen die 3G-Regel gelte: "Wir garantieren, dass unsere Mitarbeiter geimpft, genesen oder getestet sind. Bitte kommen Sie uns mit demselben Respekt entgegen." Bei der Berliner Volksbank heißt es kurz und knapp: "Beim Betreten unserer Räumlichkeiten setzen wir die Einhaltung der 3G-Regel voraus." Beim Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken ist man über dieses Vorgehen offenbar nicht ganz so glücklich: „Nach unserem Verständnis sind Banken Teil der Daseinsversorgung, also der kritischen Infrastruktur, sodass der Besuch einer Filiale auch mit FFP2-Maske möglich sein sollte“, sagte ein Sprecher. Auch bei der Deutschen Bank, zu der auch die Postbank-Filialen zählen und bei der Commerzbank sind außer Maske und Abstandsregeln keine Zugangsbeschränkungen geplant.
Wie handhaben die Bremer Geldinstitute den Zugang?
Die Sparkasse Bremen verweist auf die "im Bundesvergleich überdurchschnittliche Impfquote und unterdurchschnittliche Inzidenz" in der Stadt. Deshalb habe man bislang davon abgesehen, über die Vorgaben der Bremer Corona-Verordnung hinauszugehen. 2G-Regeln für Beratungsgespräche seien daher ebenso wenig geplant wie die 3G-Regelung für den Zutritt zu den Filialen, versichert Sparkassen-Sprecherin Nicola Oppermann. Allerdings würden diese Regelungen immer wieder überprüft, je nach Verlauf des Infektionsgeschehens in Bremen.