Kaum eines der bisherigen Urteile in den Encrochat-Verfahren am Landgericht Bremen ist rechtskräftig. In fast allen Fällen wurde Revision eingelegt. Die Anwälte halten die Verwertung der aus Frankreich übermittelten Daten, die zur Verurteilung ihre Mandanten führten, an deutschen Gerichten für nicht verwertbar. Das sieht der Bundesgerichtshof (BGH) anders: "Zur Aufklärung schwerer Straftaten sind die Encrochat-Daten verwertbar", heißt es in einer Entscheidung vom März dieses Jahres.
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