Die seit Jahren umstrittenen Pläne zum Bau einer Bauschuttdeponie in Drifsethe-Weißenberg haben einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Bauvorhaben auf dem Gebiet der Gemeinde Hagen im Bremischen zumindest vorerst gestoppt. Wie berichtet hatten neben der Gemeinde auch der Nabu Niedersachsen geklagt. Dessen Klage hat das Gericht nun stattgegeben.
Der Nabu hatte geltend gemacht, dass das Projekt gegen zahlreiche Umweltschutzgesetze verstoße und die Klimaschutzziele nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Insbesondere wurde bemängelt, dass das Gewerbeaufsichtsamt als Planfeststellungsbehörde die Auswirkungen des Vorhabens auf den CO2-Ausstoß nicht umfassend geprüft und in seine Entscheidung einbezogen hat.
Seltene Distelhummel
Bei der betroffenen Fläche handelt es sich außerdem "um ein ökologisch besonders wertvolles Gebiet, das für seinen außergewöhnlichen Artenreichtum bekannt ist", so die Naturschützer. Hier wurde die sehr seltene Distelhummel nachgewiesen - das einzige bekannte Vorkommen in ganz Norddeutschland. Der Schutz dieser einzigartigen Artenvielfalt ist ein wesentlicher Grund für das Engagement des Nabu Niedersachsen gegen das Bauvorhaben.
„Das Urteil zeigt, dass Umwelt- und Artenschutz ernst genommen werden muss. Erstmals hat ein Gericht den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes wirkliche Bedeutung beigemessen“, erklärte Holger Buschmann, Landesvorsitzender des niedersächsischen Nabu. Das Verfahren bleibt dennoch offen, die Planungen können überarbeitet werden. Dennoch ist sich Buschmann sicher: „Wir haben gute Chancen, die Deponie endgültig zu verhindern. Das Gericht musste sich bisher nur mit einem Bruchteil unserer Argumente auseinandersetzen.“
Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt des Nabu, betonte die übergeordnete Bedeutung des Falles: „Dies könnte weitreichende Folgen für ähnliche Projekte in ganz Deutschland haben."