Hagen. Das Genehmigungsverfahren für den Vorhaben-bezogenen Bebauungsplan „Industriegebiet Wulfheide“ im Ortsgebiet Wulsbüttel geht in die Endphase. Der Hagener Bauausschuss folgte während seiner jüngsten Sitzung mit drei Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen dem Vorschlag der Verwaltung, eine Satzung zu diesem Bebauungsplan zu verabschieden. Eine Empfehlung. Das letzte Wort dazu hat der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen bei seiner nächsten Sitzung am 5. September.
Hintergrund: Die Stein- und Betonrecyclingfirma Wulsbütteler Sandgesellschaft (WSG) ist seit zehn Jahren im Gebiet Wulfheide ansässig und will ihr Unternehmen mit dem Bebauungsplan rechtlich dauerhaft absichern. Noch geschieht dies nur über eine Betriebsgenehmigung im Außenbereich. Gleichzeitig will die WSG ihren Standort um ein Betonsteinwerk erweitern.
Einen Tagesordnungspunkt davor hatten sich die Mitglieder des Bauausschusses intensiv mit den Abwägungsvorschlägen zu den – zu diesem Vorhaben – eingegangenen Stellungnahmen von Ämtern, Behörden und Bürgern auseinandergesetzt. Planer Burkhard Lichtblau vom beauftragten Planungsbüro Instara stellte die Anregungen, Hinweise und Bedenken vor.
Kernpunkte sind demnach der Immissionsschutz, insbesondere die Lärmbelastung, und der Gewässerschutz. Weil das betroffene Gebiet im Trinkwassereinzugsbereich liegt, seien umfangreiche Maßnahmen wie das Sammeln des Regenwassers in Becken und seine Ableitung über eine Rohrleitung in den Graben an der alten Parkstraße getroffen worden. Die untere Wasserbehörde habe ihre Zustimmung gegeben.
Komplizierter gestalte sich die Einhaltung der Lärmschutzwerte, erklärte der Planer. Denn der seit Jahren gärende Konflikt zwischen WSG und dem benachbarten Motorsport-Veranstalter Hoope-Park ist nicht gelöst. Der Betrieb der Steinbrech- und Siebanlage (WSG) gleichzeitig mit Motorsport-Veranstaltungen sei aber nicht möglich, betonte Lichtblau.
Gleichzeitiger Betriebe nicht möglich
Im Bebauungsplan soll daher festgeschrieben werden, dass die lauten Geräte auf der WSG-Recyclinganlage nur noch an vier, statt wie bisher fünf Tagen in der Woche laufen dürfen. Grund: Der Hoope-Park hat eine Drei-Tage-Genehmigung. Allerdings darf der Motorsport-Veranstalter diese Tage frei wählen. Tatsächlich möchte der Park-Betreiber von drei auf fünf Tage erweitern. Einen positiven immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid hat er bereits 2015 vom Landkreis Cuxhaven bekommen. Der ist aber noch nicht rechtskräftig, weil er von der Gemeinde Hagen rechtlich angefochten wird. Sie möchte, dass die Motorsportanlage wie bisher an drei Tagen genutzt wird. „Die Gemeinde will eine städtebauliche Ordnung herstellen und nicht auf privatrechtliche Regelungen (ein mögliches Gerichtsverfahren, Anm. der Redaktion) warten“, begründete Lichtblau die Einschränkung der Betriebszeiten für die WSG und gleichzeitige Begrenzung des Hoope-Park-Betriebs auf drei Tage.
„Es soll also weiter sieben Tage Krach gemacht werden“, beklagte einer der rund 20 Zuhörer. „Was macht die WSG, wenn der Hoope-Park fünf Tage durchbekommt?“, fragte ein anderer Zuhörer. „Wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist, muss der Landkreis sich bei weiteren Genehmigungen danach richten“, sagte Bauamtsleiter Jan-Christian Voos. Ausschussmitglieder und Zuhörer bezweifelten, dass zeitliche Betriebsabsprachen zwischen WSG und Hoope-Park funktionieren werden. Ständige Schallmessungen sollen durchgeführt werden. Werde die zulässige Lärm-Grenze erreicht, müsse die WSG ihre Geräte abschalten, so Lichtblau.
Hannes Mahlstedt (SPD) erinnerte, dass der Recycling-Betrieb seit zehn Jahren bestehe und es nie Beschwerden über Lärm von dort gegeben habe, sehr wohl aber über Motorenlärm und zwar hauptsächlich sonntags. Claudia Theis (Freie Wähler) stimmte gegen den Bebauungsplan, etliche Gegenargumente seien „weggewischt“ worden, Wald- und Naturschutz seien nicht genügend berücksichtigt worden. Werner Hahn (beratendes Mitglied Grüne) kündigte das Nein seiner Fraktion auf der Ratssitzung an. Grundsätzlich sollte in Trinkwasserschutzzonen keine Industrie zugelassen werden.