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Landgericht Verden Bewährungsstrafe für Diepholzer Drogendealer

Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein Diepholzer jetzt vom Landgericht Verden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
04.03.2022, 16:46 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Verden/Diepholz. Als der Vertreter der Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung beantragt hatte, wollte der Angeklagte sich schon voller Erleichterung für den guten Ausgang des Verfahrens bedanken. Der Vorsitzende Richter stoppte ihn jedoch mit Verweis auf das ja noch ausstehende Urteil. Doch eine Dreiviertelstunde später durfte der 26-jährige Diepholzer sicher sein, dass er wegen seiner erneuten Drogenstraftaten nicht ins Gefängnis muss – wenn er die dreijährige Bewährungszeit beanstandungslos bewältigt und sich weiterhin der selbst verordneten Therapie unterzieht.

Verurteilt wurde der gelernte Kaufmann wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit ebensolchem Besitz. Es war sogar in strafrechtlicher Hinsicht sehr viel Rauschgift, das im Februar vergangenen Jahres an verschiedenen Stellen in seiner Wohnung gefunden worden war. Den größten Brocken machten rund 510 Gramm netto Marihuana aus, mehr als das Zehnfache der zulässigen Menge, die in einem Schlafzimmerschrank versteckt waren. In anderen Räumen und Behältnissen, etwa einer Zuckerdose und einem zweckentfremdeten Ketchup-Eimer, lagerten weitere kleinere Portionen „Gras“.

Dass Drogenfahnder zwecks Durchsuchung angerückt waren, kam nicht von ungefähr. Die Polizei hatte Hinweise erhalten, dass der junge Mann offenbar einen mehr oder weniger schwunghaften Handel mit Marihuana und Haschisch betrieb. Auf Nachfrage gab der rundum geständige Angeklagte an, maximal zehn Kunden versorgt zu haben. Der Verkauf habe nicht zuletzt der Finanzierung des erheblichen Eigenkonsums gedient, betonte auch der Verteidiger mehrfach. Neben den Drogen waren in der Wohnung des seinerzeit gerade wieder arbeitslosen Angeklagten, der auch dem Alkohol im Übermaß zusprach, auch über 5000 Euro Bargeld entdeckt und beschlagnahmt worden.

Was die ganze Angelegenheit für den Mann aber besonders heikel machte, war ein weiterer Fund in einer Schublade: der eines kleinen Butterflymessers. So kam es denn schließlich auch dazu, dass er wegen Betäubungsmittel-Handels mit Waffen angeklagt wurde. Hätte sich der Vorwurf bestätigt, wäre Bewährung Utopie gewesen: Die Mindeststrafe beträgt fünf Jahre. Der wegen Drogeneinfuhr aus den Niederlanden vorbestrafte 26-Jährige beteuerte aber glaubhaft, dass er das Messer irgendwann geschenkt bekommen, kurz überprüft und als stumpf befunden, in die Schublade gelegt und nie wieder herausgenommen habe.

Dass es ein „Zufallsfund“ der Polizei war und nicht benutzt wurde, nahmen ihm Staatsanwalt und Gericht zu seinem Glück ab. Zumal die Abwicklung der Drogengeschäfte auch stets außerhalb seiner Bleibe vonstattenging. Dass das Messer keine Rolle mehr spielte, gereichte dem Angeklagten am Ende ebenso zum Vorteil wie die Tatsache, dass das polizeiliche Filzen seiner Zimmer wohl einen nachhaltigen Aufwacheffekt hatte: Mit dem stetig gestiegenen Konsum und dem Verkauf von Drogen sollte endgültig Schluss sein.

Als es ihm nicht gelang, gegen die Sucht aus eigener Kraft anzukämpfen, suchte er sich professionelle Hilfe. Die ambulante Therapie muss er unbedingt fortsetzen. Inzwischen wieder in Lohn und Brot, wurde ihm auch aufgegeben, 1200 Euro – in Raten – an einen Jugendhilfeverein in Diepholz zu zahlen. Der Mann durfte heilfroh sein, dass die 24. Kleine Strafkammer dem Antrag der Staatsanwalt folgte und zwei Jahre auf Bewährung verhängte: „Ihnen kann ein Stein vom Herzen fallen“.

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