Der Landkreis Diepholz weist auf den Umgang mit dem Jakobskreuzkraut hin. Hintergrund ist, dass die Kreisverwaltung regelmäßig Anfragen dazu und zum Umgang mit wild lebenden Pflanzen, die toxische Wirkungen haben können, erreichen, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.
Auch das Jakobskreuzkraut sei eine dieser Pflanzen, auf Weiden und Futterwiesen stelle es aufgrund der toxischen Verbindungen ein Risiko für Tiere dar. Es handele sich um eine mehrjährige Pflanze, die eine Höhe von 30 bis 100 Zentimetern erreicht und von Juni bis September blüht. "Sie ist an ihren goldgelben Blüten, die in kleinen, etwa 15 bis 25 Millimeter breiten Köpfchen angeordnet sind, und den fiederteiligen Blättern mit stumpf gezähnten Abschnitten erkennbar. Ein typisches Merkmal ist der unangenehme Geruch, den die Blätter beim Zerreiben abgeben", teilt der Landkreis mit.
Strengere Regeln
Zum Umgang mit der Pflanze heißt es, dass grundsätzlich der Eigentümer einer Fläche für die Bekämpfung zuständig ist. Auf privaten Flächen kann die Pflanze daher entfernt werden, um die Gesundheit von Weidetieren zu schützen. Allerdings sei bei der Entnahme mit Blick auf die weitere vorkommende Tier- und Pflanzenwelt Sorgfalt geboten. Anders sieht es auf öffentlichen Flächen und in Naturschutzgebieten aus, dort würden strengere Regeln gelten, betont die Kreisverwaltung gerade auch angesichts mehrerer jüngst initiierter Bekämpfungsaufrufe. "Hier ist eine Bekämpfung nur unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Vorgaben und mit Zustimmung der zuständigen Behörden möglich", heißt es. Wenn die Pflanze entfernt wird, müsse dies im Einklang mit den Schutzzielen der jeweiligen Flächen stehen und dürfe nicht ohne behördliche Genehmigung geschehen.
Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Organisationen sollten sich daher umfassend über die rechtlichen Vorgaben informieren und erforderliche Genehmigungen einholen, bevor sie selbst tätig werden. "Der Schutz der biologischen Vielfalt und die Einhaltung der Naturschutzgesetze sind von zentraler Bedeutung, um das ökologische Gleichgewicht zu bewahren", so der Hinweis der Behörde. Weitere Informationen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Diepholz.