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Beratungen haben begonnen Bruchhausen-Vilsen: Fusion zur Einheitsgemeinde frühestens ab 2026

Die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen steht vor einer möglichen Fusion. Doch was bedeutet das für die Struktur und die Finanzen der Gemeinde?
17.05.2024, 15:40 Uhr
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Bruchhausen-Vilsen: Fusion zur Einheitsgemeinde frühestens ab 2026
Von Ivonne Wolfgramm
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Wird die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen bald zur Einheitsgemeinde? Eine klare Antwort auf diese Frage gibt es noch nicht. Fakt ist aber: Die Beratungen zur Fusion der vier Mitgliedsgemeinden haben begonnen. Auf der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am Donnerstagabend hat die Verwaltung die wichtigsten Ergebnisse aus dem Gutachten des Bürps GPP Consulting aus Bremen vorgestellt. "Wir stehen nun am Anfang der Beratungen"; sagte Samtgemeindebürgermeister Bernd Bormann.

Warum gibt es die Überlegungen hinsichtlich der Einheitsgemeinde?

"Seit sieben oder acht Jahren stehen wir als Verwaltung vor der Herausforderung, dass die Finanzierungsverpflichtungen der Samtgemeinde nicht hinkommen", erklärte Bormann. Heißt: Der Samtgemeinde fehlt es an Geld. In den kommenden zehn bis 15 Jahren erwarte die Samtgemeinde ein Investitionsprogramm von 50 Millionen Euro für die Zukunftssicherung, etwa den Ausbau des Ganztags. Die Hoffnung ist daher, "dass die Gemeinde durch die Fusion mit finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um ihre Aufgaben vernünftig zu erledigen."

Um die Vor- und Nachteile der Fusion zur Einheitsgemeinde Bruchhausen-Vilsen zu eruieren, hat die Verwaltung das Büro GPP Consulting beauftragt, ein entsprechendes Gutachten anzufertigen. Das ist seit drei Monaten fertig und wurde bereits den Ratsmitgliedern in einer nicht öffentlichen Sitzung im April vorgestellt. Nun folgte am Donnerstagabend die öffentliche Präsentation vor einer Handvoll Bürger im Zuschauerraum.

Wie ist eine Einheitsgemeinde strukturiert?

Der kommunalrechtliche Aufbau einer Einheitsgemeinde unterscheidet sich nicht groß von der Samtgemeinde, erläuterte Cattrin Siemers von der Samtgemeindeverwaltung. Statt eines Samtgemeinderates gibt es einen Gemeinderat, der Samtgemeindeausschuss wird durch einen Verwaltungsausschuss ersetzt. Zudem kann der Gemeinderat nach eigenem Ermessen Fachausschüsse bilden, wie es bisher auch der Fall war. Rechtlich vorgesehen sind lediglich ein Schulausschuss und ein Betriebsausschuss.

Der Rat der Einheitsgemeinde setzt sich aus 32 Abgeordneten plus dem hauptverantwortlichen Bürgermeister zusammen, der dem Samtgemeindebürgermeister entspricht. "Für die erste Wahlperiode ist die Erhöhung der Mitglieder um zwei, vier oder sechs Personen möglich", sagte Verwaltungsmitarbeiter Niklas Reich. Gewählt wird der Rat durch die Bürger. "Außerdem können Abgeordnete die Möglichkeit erhalten, dem Ortsrat beratend beizutreten, in dessen Ortschaft sie wohnen." Die Wahlperiode ist gesetzlich auf fünf Jahre festgelegt. "Es ändert sich also nicht viel", berichtete Reich weiter. Das gilt auch für den Verwaltungsausschuss. Er besteht aus acht Mitgliedern, die aus dem Rat entsandt werden.

Was sind Ortsräte?

"Im neuen Rat sind Mitglieder aus jeder Ortschaft vertreten, sowie jetzt auch im Samtgemeinderat", erklärte Siemers. Außerdem kann jede Ortschaft einen eigenen Ortsrat bilden, der Einflussmöglichkeiten vor Ort schafft. "Der Ortsrat vertritt die Interessen der Ortschaft und fördert deren positive Entwicklung vor Ort", fügte Siemers an.

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Ein Ortsrat kann mit jeweils mindestens fünf Mitgliedern gebildet werden oder entsprechend der Einwohnerzahl. Den Vorsitz hat der Ortsbürgermeister, die Mitglieder werden von den Bürgern gewählt. Ausschüsse können nicht gebildet werden.

Welche Entscheidungsrechte haben Ortsräte?

Entscheidungsbefugnis haben Ortsräte beispielsweise hinsichtlich der Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen oder Kitas. Auch die Namensgebung von Gemeindestraßen, die Pflege des Ortsbildes, die Vereinsförderung, Heimatpflege oder Repräsentation des Orts kann der Rat bestimmen.

Bei der Errichtung oder Übernahme von öffentlichen Einrichtungen, Flächennutzungsplänen, Investitionsvorhaben, Verkauf von Grundvermögen oder Grenzänderungen hat der Ortsrat lediglich ein Anhörungsrecht. Die finale Entscheidung trifft der Gemeinderat. "Das verlangt von uns als Verwaltung eine andere Arbeitsweise", sagte Siemers dazu.

Was ist mit der Identität der Ortschaften?

"An der aktuellen Infrastruktur und Lebensqualität ändert sich nichts", versicherte Niklas Reich. Auch für Vereine und Institutionen ändert sich nichts. Eine Besonderheit stellen Martfeld und Schwarme dar: "Eine gleiche Postleitzahl erfordert unterschiedliche Straßennamen", erklärte Reich. Aktuell gebe es 14 Straßennamen, die in beiden Gemeinden vorhanden sind. Im Zuge der Fusion müssten Umbenennungen vorgenommen werden.

Wie wirkt sich die Fusion finanziell aus?

"Es ist ein hässliches Wort", sagte Bernd Bormann über die Fusionsrendite, die über die Einsparungen durch den Zusammenschluss Auskunft gibt. Das Gutachten zeigt auf, dass die neue Einheitsgemeinde 351.070 Euro sparen könnte. Wenn vier Ortsräte mit jeweils fünf Mitgliedern gebildet werden, reduziert sich die Summe um 51.000 Euro. Die meisten Kosten werden durch den Wegfall der vier Gemeinderäte und des Samtgemeinderats erzielt, nämlich 181.389 Euro. Dementsprechend sinken die Kosten für die einzelnen Haushaltssatzungen und Jahresabschlüsse, da nur noch einer statt fünf angefertigt werden muss.

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Wie geht es weiter?

Ohne Diskussion hat der Rat dafür gestimmt - bei einer Gegenstimme - das Gutachten zur weiteren öffentlichen Beratung in die vier Gemeinderäte zu geben. Sprechen sich die Gremien für eine Fusion aus, müssen zunächst Absichtserklärungen erstellt und dann die einzelnen Fusionsverträge mit jeder Mitgliedsgemeinde und der Samtgemeinde ausgehandelt werden. Wird bis zum 31. Dezember 2024 ein Antrag auf Bildung zur Einheitsgemeinde beim Land Niedersachsen eingereicht, wird die Fusion zur Kommunalwahl 2026 wirksam. "Wird der Antrag erst später eingereicht, verschiebt sich die Fusion entsprechend", sagte Bernd Bormann.

Um den 21. Mai herum werde die Fusionsrendite und die Fragen zur Einheitsgemeinde aus den Mitgliedsgemeinden auf der Webseite der Samtgemeinde (www.bruchhausen-vilsen.de) für Bürger einsehbar sein. Eventuell werde auch dort eine Diskussionsbörse eingerichtet, damit Bürger ihre Fragen einbringen können, erläuterte Bormann abschließend.

Zur Sache

Die weiteren Beschlüsse

Änderung der Entschädigungssatzung der ehrenamtlich Tätigen: Einstimmig hat der Rat, dass sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von bis zu 100 Euro monatlich erhalten können.

Beschleunigung kommunaler Jahresabschlüsse: Der Samtgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes für die Jahre 2008 bis einschließlich 2022 die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst. Dies gilt für die Jahresabschlüsse der Samtgemeinde sowie der des Regiebetriebes Bauhof.

Satzung über die Beitragserhebung für die Mittagsverpflegung im Ganztagsbetrieb: Einstimmig fiel der Beschluss aus, dass das Mittagesessen in den Grundschulen und der Mensa ab 1. August 2024 pro Mahlzeit fünf Euro kostet. In den Krippen kostet dann das Mittagessen monatlich 73 Euro und in den Kindergärten 86 Euro.

117. Änderung des Flächennutzungsplans: Der Feststellungsbeschluss erfolgte einstimmig.

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie: Der Lärmaktionsplan wurde einstimmig beschlossen.

Regressverzicht: Der Rat hat einstimmig beschlossen, dass auf Regressforderungen gegen Verwaltungsmitarbeiter und Mandatsträger bis zu einem Betrag von 1.000 Euro im Einzelfall verzichtet wird.

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