Das Urteil gegen einen 42-Jährigen aus Sulingen, der wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an einem gleichaltrigen Mann elfeinhalb Monate Freiheitsentzug erhalten hat, ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Verteidiger des Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben nach Auskunft des Landgerichts Verden Revision eingelegt.
Die 10. Große Strafkammer – als Schwurgericht – hatte es, wie berichtet, als erwiesen angesehen, dass der Mann am 27. Februar in Tötungsabsicht vorging, als er seinen Mitbewohner in einem Mehrparteienhaus mit einem Messer "oder messerähnlichen Gegenstand" attackierte. Das Opfer hatte akut lebensbedrohliche Verletzungen erlitten und ist nach mehreren Operationen immer noch ein Pflegefall. Der vierfache Vater war Nebenkläger im Prozess. Erst am fünften und letzten Verhandlungstag hatte der Angeklagte sein Schweigen gebrochen und die Vorwürfe komplett zurückgewiesen.
Von seinem Verteidiger war daraufhin zwar ein Freispruch beantragt worden. Allerdings schloss der Anwalt gleich ein "alternatives Plädoyer" an – für den Fall, dass die Kammer von der Täterschaft seines Mandanten ausgehen sollte. Dann könne aber nur auf gefährliche Körperverletzung erkannt werden, da aus seiner Sicht kein Tötungsvorsatz bestanden habe. Die Strafe sollte maximal sechs Jahre betragen. Für die Staatsanwältin und den Nebenklägervertreter stand aber außer Frage, dass der Angeklagte zu lebenslanger Haft zu verurteilen sei.