Viele Menschen würden nicht daran denken, sagt Astrid Folkers, Leiterin der Betreuungsstelle im Gesundheitsamt. Gemeint ist die Vorsorgevollmacht. „Aber die ist sehr, sehr wichtig“, betonte sie. Schon ein schwerer Verkehrsunfall könne dazu führen, dass der dadurch schwer verletzte Betroffene Hilfe benötige. Dann wäre es gut, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliege, auf die beispielsweise die Angehörigen zurückgreifen könnten.
Die Vorsorgevollmacht war ein Thema beim Aktionstag zum Betreuungsrecht, zu dem das Gesundheitsamt und das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck jetzt ins Kreishaus eingeladen hatten. In ihrem Kurzvortrag erklärte Astrid Folkers ihren Zuhörern, dass in der Vorsorgevollmacht festgelegt werde, wer „mir, wenn ich die Dinge nicht mehr selbst regeln kann," rechtsverbindlich helfen kann. Diese Vollmacht, so betont sie, sei auf die Zukunft gerichtet.

Mit Stelltafeln, Flyern und Kurzvorträgen sowie im direkten Gespräch konnten sich die Besucher des Aktionstags über das Betreuungsrecht informieren.
Ziel sei es, mit einer solchen Vorsorgevollmacht die rechtliche Betreuung, bei der eine Erlaubnis des Gerichtes notwendig ist, zu vermeiden. Was die Wertigkeit betrifft, so seien die Vorsorgevollmacht und die rechtliche Betreuung gleichwertig. „Aber das sind auch keine Patientenverfügungen“, hob sie hervor. Bei Patientenverfügungen gehe es um das Lebensende. Sogar Familienangehörige hätten „keine Entscheidungsbefugnisse“ für erwachsene Personen. Dagegen sei die Vorsorgevollmacht „ein Höchstmaß an Selbstbestimmung“. Es könnten sogar mehrere Personen eingesetzt werden, sagte die Betreuungsstellen-Leiterin mehrere Personen eingesetzt werden.
Für die Teilnehmer des Aktionstags lagen Exemplare einer solchen Vorsorgevollmacht zum Informieren und Mitnehmen bereit. In dem Papier wird detailliert aufgeführt, in welchen Angelegenheiten der Bevollmächtigte Entscheidungen treffen darf und soll. So darf der oder die Bevollmächtigte alle Angelegenheiten, die die Gesundheit betreffen, entscheiden. Er darf über den Aufenthalt bestimmen, einen Wohnungsmietvertrag abschließen, aber auch kündigen. Bei allen Punkten kann der sogenannte Vollmachtgeber sein Kreuz bei einem Ja oder Nein machen. Es gebe auch einen Nachteil bei der Vorsorgevollmacht, bemerkt Folkers: „Es findet keine Kontrolle von außen statt. Der Vollmachtgeber muss den Bevollmächtigten selbst kontrollieren und ihm zu 100 Prozent vertrauen können.“ Laut Referentin dürften auf keinen Fall allgemeine Formulierungen gewählt werden. Anzuraten sei, die Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsstelle beglaubigen oder durch einen Notar beurkunden zu lassen, empfiehlt Folkers.
Ehrenamtliche gesucht
Weiter berichtete Astrid Folkers, dass die Betreuungsstelle dringend Ehrenamtliche für die sogenannte rechtliche Betreuung suche. „Wir haben derzeit nur um die 20 Menschen, die nicht Familienangehörige sind.“ Sandra Papencord, Mitarbeiterin der Betreuungsstelle, veranschaulichte in einem Kurzreferat die Arbeit eines solchen ehrenamtlichen Betreuers. Für die Pflege, das Einkaufen und die Begleitung im Alltag sei ein ehrenamtlicher Betreuer nicht zuständig, sagte sie. Die Ehrenamtlichen kümmerten sich um die Bankgeschäfte, um Anträge bei Behörden, Arztgespräche und den organisierten den Pflegedienst. Man habe in dieser Hinsicht großen Helferbedarf, machte sie deutlich. Denn viele Betroffene hätten niemanden, sie besäßen weder Familie noch Freunde, bedauerte sie.
Angehörige des Pflegestützpunktes, der Betreuungsstelle und des Amtsgerichtes standen für Info-Gespräche zur Verfügung. Betreuungsrichter Christian Fluß und zwei weitere Mitarbeiterinnen des Amtsgerichtes beantworteten Fragen zur rechtlichen Betreuung. Sie zeigten Beispiele dafür, wann es einer rechtlichen Betreuung bedarf. Ein Beispiel war eine demente 80-Jährige, die in einem Heim wohnt, deren Heimkosten bezahlt werden müssen und deren Haus verkauft werden sollte. Bei einem weiteren Beispiel handelte es sich um eine 30-jährige Frau, die einen Arbeitsunfall erlitten hatte. Sie war querschnittsgelähmt. Für sie musste eine Reha beantragt und die Rente geregelt werden.
Überprüfung nach sieben Jahren
Betreuungsrichterin Gesche Vitens zeigte in ihrem Referat auf, wie der Weg einer rechtlichen Betreuung läuft. Zuerst trete zum Beispiel ein Heim oder das Krankenhaus auf den Plan und weise auf einen möglichen Betreuungsfall beim Amtsgericht hin. Dieser werde von der Betreuungsstelle des Gesundheitsamts überprüft. Überlegt werde dabei unter Einbeziehung von Sachverständigen, wer als Betreuer infrage komme. Eine Betreuung laufe laut der Richterin sieben Jahre und wird dann neu überprüft.