Landkreis Osterholz. Der Landkreis Osterholz verschickt in diesen Tagen Briefe an alle Kreis-Einwohner über 80 Jahre, um sie über die Corona-Schutzimpfungen zu informieren. Das Angebot soll im Februar in der Stadthalle Osterholz-Scharmbeck starten, und ab 28. Januar können sich die Adressaten dafür vom Land erste Termine geben lassen. Das funktioniert ausschließlich per Telefon (0800/ 998 86 65) oder Internet (www.impfportal-niedersachsen.de).
Insgesamt werden rund 8300 Briefe in den nächsten Tagen bei denjenigen eintreffen, die mit höchster Priorität geimpft werden sollen. Dabei handelt es sich um Über-80-Jährige sowie um Menschen mit hohem Expositionsrisiko: ambulante Pflegedienste sowie medizinisches Personal von Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdiensten sowie Bereichen wie Palliativmedizin, Onkologie und Transplantationen.
Die Kreisbehörde verschickt ihre Schreiben zusätzlich zu denen des Sozialministeriums, weil in Hannover nicht alle Adressen vorlagen und weil es regionale Besonderheiten gibt. So wird im Landkreis-Brief auch der Ablauf an den fünf Stationen im hiesigen Impfzentrum erläutert. Außerdem enthält er bereits die Formulare, die bei den Impfterminen benötigt werden; es handelt sich pro Person um zwei Termine im Abstand von drei Wochen.
Impfzentrum in der Kreisstadt
„Es ist mir wichtig, dass alle über das Impfangebot Bescheid wissen und wir möglichst alle über 80-Jährigen im Kreisgebiet auch mit diesen Informationen erreichen", erläutert Landrat Bernd Lütjen. Wegen aktueller Liefer-Engpässe sei noch nicht klar, wann genau die ersten impfbereiten Bürger in der Stadthalle versorgt werden können. Lütjen betont: Falls zunächst nur wenige Termine buchbar sein sollten, liege das nicht an der Einsatzbereitschaft des Impfzentrums, sondern am mangelnden Impfstoff, der dem Landkreis zugeteilt werde. „Wenn ich dran bin, werde ich mich auf jeden Fall impfen lassen“, setzt der Landrat hinzu. Wer einen Impftermin erhalten hat, bekommt die Bestätigung noch einmal zugesandt mit einer Wegbeschreibung und Informationen zum Impfzentrum. Zur Impfung sind dann diese Bestätigung und die genannten Formulare sowie ein Ausweisdokument und der Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Der Landkreis hat zu diesen und weiteren Fragen eine Internet-Seite eingerichtet: www.landkreis-osterholz.de/corona-impfzentrum.
Wer keine Möglichkeit hat, das Impfzentrum in der Stadthalle Osterholz-Scharmbeck selbstständig aufzusuchen, kann sich vom Hausarzt eine Transportbescheinigung ausstellen lassen; diese wird von vielen Krankenkassen erstattet, was die Betroffenen aber klären sollten. Falls die Kasse nicht zahlt, können mobil eingeschränkte Menschen Transportbescheinigung und Kontonummer beim Impfzentrum vorlegen. Darauf weist das Land in seinem Info-Brief hin. Wer das Zuhause gar nicht mehr verlassen kann, muss sich demnach bis zum Frühsommer gedulden; erst dann werde es Impfstoffe geben, die Ärzte bei Hausbesuchen verabreichen können.