Grasberg. Auch in Dannenberg können auf den alten Hofstellen neue Wohnhäuser entstehen. Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Grasberg befasste sich jetzt mit einer Außenbereichssatzung für die Nordseite der Dannenberger Straße. Außenbereichssatzungen sind das einzige Planungsinstrument unterhalb eines Bebauungsplans, das auf den Hofstellen von Findorffsiedlungen Baurecht schaffen kann – andernfalls könnten keine Baugenehmigungen erteilt werden.
Inzwischen wurden die Behörden im Planverfahren beteiligt. Udo Lohreit vom Bremer Planungsbüro Instara stellte ihre Anregungen vor, dabei konnte er sich auf den Landkreis Osterholz beschränken. Der hatte darauf hingewiesen, dass Teile von Dannenberg im Überschwemmungsgebiet des Saatmoorgrabens liegen – aber nicht die 14 Baustandorte, wie Udo Lohreit sagte. Die Baufenster sollen nachträglich, wenn gewünscht, noch leicht verschoben werden können. Der Landkreis hält eine Verschiebung um fünf statt drei Meter für möglich, die Planer nahmen diese Anregung gern auf. Dass der Landkreis jedoch empfohlen hatte, auf den östlichen Flächen der Grundstücke Nummer 12 und 34 keine Baufenster auszuweisen, wurde vom Planungsbüro verworfen. Dort hätten früher Scheunen gestanden, sagte Udo Lohreit. Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die Satzung zu beschließen. Antragsteller müssen pro Baustandort 650 Euro zahlen. Damit gibt es jetzt für alle Außendörfer Grasbergs eine Satzung.
Schon älter ist die von Adolphsdorf. Dort hat jetzt der Eigentümer des Grundstücks Nummer 16/16a beantragt, ein zusätzliches Baufenster auszuweisen. Auch dem stimmte der Ausschuss zu, sein Vorsitzender Klaus Feldmann (CDU) konnte sich jedoch die Bemerkung nicht verkneifen, dass sich der Eigentümer schon bei Aufstellung der Satzung hätte überlegen sollen, doch bauen zu wollen, denn dann wäre es für ihn billiger.