In der Dr.-Ruckert-Straße in Lilienthal gibt es an manchen Tagen Probleme mit geparkten Autos: Exakt 3,05 Meter müssen auf der Fahrbahn frei bleiben, damit zum Beispiel Feuerwehr und Rettungswagen bei Einsätzen ungehindert durchkommen. Anwohner berichten, dass dies nicht immer gewährleistet sei, wenn auf beiden Seiten Autos abgestellt sind. Zu eng wird es auf dem rund 60 Meter langen Abschnitt, auf dem es keine Parkbuchten in Richtung Truperdeich gibt. Stellt dort jemand sein Auto auf der Fahrbahn ab und parkt gleichzeitig gegenüber ein anderer aufgesetzt auf dem Fußweg, wird das Mindestmaß schnell unterschritten. Die Gemeinde appelliert an die Anlieger, ihre Autos so abzustellen, dass ausreichend Platz frei bleibt. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Knöllchen.
Seit Anfang April überwacht die Gemeinde nach einer personellen Neubesetzung wieder verstärkt den ruhenden Verkehr im Ort. Auch die Dr.-Ruckert-Straße wird von dem jetzt zuständigen Rathausmitarbeiter in den Blick genommen. Um zu checken, ob der Abstand zwischen den Autos groß genug ist, setzt er bei Bedarf durchaus die Messlatte ein. Wird die Fahrspur durch das am rechten Fahrbahnrand abgestellte Auto zu eng, gilt dies als Verstoß gegen das Halteverbot. Und das kann je nach Fall finanziell durchaus wehtun. Wer eine Engstelle verursacht, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Wird jemand anderes behindert, kostet es sogar 55 Euro. Die Gemeinde legt die Höhe des Bußgelds nicht nach eigenem Gusto fest, dafür gibt es einen bundesweit geltenden Katalog. Gibt der Kontrolleur den Verstoß in sein mobiles Erfassungsgerät ein, wird der zu verhängende Betrag automatisch angezeigt.
Testphase für aufgesetztes Parken
Vergleichsweise neu in der Dr.-Ruckert-Straße ist, dass das aufgesetzte Parken auf der vom Truperdeich aus gesehen rechten Seite erlaubt ist. Zuvor war das Parken mit einem Reifen auf dem Weg nur geduldet, sprich die Gemeinde drückte angesichts des Parkplatzmangels in der dicht bewohnten Straße ein Auge zu. Einige dürften überrascht gewesen sein, als die Gemeinde begann, den Bereich wieder verstärkt zu kontrollieren und auch Knöllchen zu verteilen. Im Rathaus wurden diverse Beschwerde-Gespräche mit betroffenen Anwohnern geführt und am Ende gab es ein Entgegenkommen: Die Gemeinde hat nach dem Okay der Osterholzer Verkehrsbehörde das aufgesetzte Parken testweise für ein Jahr erlaubt und den Bereich entsprechend beschildert. "Wir schauen, ob es Beschwerden von Fußgängern, Rollstuhlfahrern oder Eltern mit Kinderwagen gibt. Bisher haben wir keine negativen Rückmeldungen erhalten. Wenn es so bleibt, können wir die Verkehrszeichen so belassen", sagt Rathaus-Abteilungsleiter Michael Beitz.
Der erste Eindruck im Rathaus ist: Die Anlieger nehmen Rücksicht darauf, dass sie mit ihren Autos den Fußweg nicht dicht parken und die Lücke für alle groß genug bleibt, die dort unterwegs sind. Schwierigkeiten gibt es, wenn zeitgleich auch gegenüber vom Fußweg jemand mit seinem Auto am Straßenrand steht. Die 3,05-Meter-Grenze ist wichtig: Wer weniger Platz lässt, verstößt gegen das Halteverbot, das wiederum von der Gemeinde geahndet werden kann. Rathausmitarbeiter Michael Beitz ist sich sicher, dass viele das in der Straßenverkehrsordnung festgelegte Mindestmaß und die möglichen Konsequenzen nicht kennen und ziemlich überrascht sein dürften, wenn plötzlich ein Knöllchen an der Windschutzscheibe hängt.
Lösung auch für die Dr.-Hünerhoff-Straße
Dass das aufgesetzte Parken erlaubt wird, hat auch mit der Rücksicht auf die enge Wohnbebauung zu tun. An der Dr.-Ruckert-Straße folgt ein Reihenhaus-Stichweg nach dem anderen, nur wenige Einzelhäuser verfügen über eine eigene Auffahrt, auf denen die Eigentümer ihre Autos abstellen können. Die Freigabe für die Dr.-Ruckert-Straße folgt auf die Testphase, die an der direkt angrenzenden Dr.-Hünerhoff-Straße schon länger läuft. Auch dort sind Schilder aufgestellt worden, die das aufgesetzte Parken erlauben. Nach einem Jahr soll auch dort Bilanz gezogen werden, ob sich geparkte Autos und Fußgänger ins Gehege kommen.
Offiziell erlaubtes aufgesetztes Parken gibt es nach Angaben der Gemeindeverwaltung in Lilienthal ansonsten nur im Ahornweg mit einer vergleichbar engen Bebauung. Die Regelung besteht allerdings schon seit ewigen Zeiten. Beschwerden über Engstellen hat es dort laut Rathaus noch nicht gegeben.