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Geplantes Umspannwerk Sieben mögliche Standorte

Für das neue Umspannwerk im Zuge des Neubaus der Elbe-Weser-Leitung schlägt der Netzbetreiber sieben potenzielle Flächen vor. Davon zwei auf Schwaneweder Gebiet, eine weitere auf der Grenze zur Gemeinde Hagen.
30.06.2021, 14:00 Uhr
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Sieben mögliche Standorte
Von Gabriela Keller

Schwanewede. Für das geplante neue Umspannwerk im Zuge des Neubaus der Elbe-Weser-Stromleitung zieht der Netzbetreiber Tennet mehrere Flächen in die engere Wahl. Im Suchraum zwischen der Autobahn A27 und der Weser hat das Unternehmen eine Reihe möglicher Standorte ermittelt. Till Klages spricht von "sieben Potenzialflächen". Der 35-jährige ist Wirtschaftsingenieur für Elektro- und Informationstechnik und bei Tennet als Projektleiter zuständig für den Neubau der Elbe-Weser-Leitung samt Umspannwerk.

In einer Projektbeschreibung zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens hat das Unternehmen die möglichen Standorte dargestellt. Von den sieben Flächen liegen demnach zwei auf dem Gebiet der Gemeinde Schwanewede: ein möglicher Standort westlich von Hinnebeck, als Suchraum 1 angegeben, und ein weiterer nördlich von Hinnebeck (S2). Vier mögliche Flächen hat Tennet auf dem Gebiet der Gemeinde Hagen ermittelt: bei Wurthfleth (S3), westlich von Uthlede (S4), zwischen Uthlede und der A 27 (S6) sowie nordöstlich von Uthlede (S7). Eine weitere Fläche (S5) liegt auf der Grenze zwischen den Gemeinden Schwanewede und Hagen, nördlich von Meyenburg.

"Für uns sind alle Suchräume erstmal gleichwertig, wir haben derzeit noch keine Präferenzen" betont Projektleiter Till Klages. Die Potenzialflächen müssten im Raumordnungsverfahren, das derzeit vorbereitet wird, näher untersucht werden. Dabei geht es unter anderem um eventuelle Beeinträchtigungen etwa für Siedlungsbereiche, Natur und Landschaft, Tiere und Pflanzen.

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"Wir werden das Umspannwerk nicht in Siedlungslagen innerhalb von Ortschaften setzen, in der Regel wählen wir dafür landwirtschaftliche Flächen, die außerhalb liegen", sagt Till Klages. Feste Vorgaben in Metern für den Abstand eines Umspannwerks zu einer Wohnbebauung gibt es nach seinen Worten nicht. "Wir müssen aber die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben einhalten." Es geht zum einen um die Geräusche der Transformatoren. Der Projektleiter spricht von einem "leisen Brummen". Beim Geräuschpegel muss das Unternehmen die Vorgaben der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA-Lärm) einhalten. Die TA Lärm sieht unterschiedliche Wert für den Tag und die Nacht vor.

"Da unsere Umspannwerke Tag und Nacht betrieben werden, ist der strengere Nacht-Wert für uns maßgeblich", sagt dazu Tennet-Sprecher Mathias Fischer. "In urbanen sowie Kern-, Dorf- und Mischgebieten sind nachts 45 dB(A) einzuhalten. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 40 dB(A). Diese Grenzwerte werden in der Regel in wenigen hundert Metern Entfernung zum Umspannwerk eingehalten." Um den Geräuschpegel zu senken, könnten Transformatoren auch eingehaust werden, erklärt Till Klages. So werde es, wo die Grenzwerte es erforderlich machen, beispielsweise bei Umspannwerken im Stadtgebiet gemacht, wie es sie auch in Bremen gibt.

Betriebsmittel werden doppelt vorgehalten

Für das neu geplante Umspannwerk rechnet der Projektleiter mit "mindestens zwei Trafos". Bei Tennet sei es üblich, alle Betriebsmittel doppelt vorzuhalten - für den Fall, dass eines ausfallen sollte. Klages schließt auch drei Trafos nicht aus. Das hänge davon ab, wie viel erneuerbare Energien künftig in das Netz eingespeist werden. Wie berichtet, ist der Ausbau erneuerbarer Energien vor allem durch die großen Windparks in der Nordsee und im Küstenbereich ein Grund für den Ausbau der Netzstruktur im Bereich der Elbe-Weser-Leitung.

Beim Betrieb eines Umspannwerks entstehen auch niederfrequente elektrische und magnetische Felder. Hier gibt die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung laut Till Klages Grenzwerte vor. "Für das elektrische Feld betragen sie fünf Kilovolt pro Meter, für das magnetische Feld 100 Mikrotesla. Unsere Anlagen sind so aufgebaut, dass wir diese Grenzwerte am Anlagenzaun einhalten", erklärt der Tennet-Projektleiter.

Artenschutz wird beachtet

In seiner für das Raumordnungsverfahren eingereichten Projektunterlage benennt das Unternehmen Planungsziele und -grundsätze für das Umspannwerkes. Der künftige Standort soll mit den Zielen des Landes- und des Regionalen Raumordnungsprogramms vereinbar sein, heißt es da unter anderem. Vorranggebiete sollen berücksichtigt werden, ebenso Vorbelastungen in den jeweiligen Suchräumen. Der Standort des Umspannwerkes müsse zudem "daraufhin überprüft werden, ob Konflikte mit dem Artenschutz sowie dem NATURA 2000-Gebietsschutz zu erwarten sind, die nicht durch Vermeidungsmaßnahmen gelöst werden können", heißt es.

Wie berichtet, geht das Unternehmen derzeit von einem geschätzten Flächenbedarf von 15 Hektar für das Umspannwerk aus. "Das ist ein realistischer Erfahrungswert, der im Laufe des Projektes noch konkretisiert wird. Es kann auch sein, dass die Anlage etwas größer oder auch kleiner wird", sagt Till Klages.

 

Zur Sache

Der Zeitplan

Zum geplanten Neubau der Stromleitung und eines Umspannwerks führt das Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg ein Raumordnungsverfahren durch. Es handelt sich dabei um ein Vorplanungsverfahren, dass die Raum- und Umweltverträglichkeit des Vorhabens prüft. Zur Vorbereitung holt das Amt für den 14. und 15. Juli den Netzbetreiber Tennet, betroffene Gemeinden, Landkreise, Fachbehörden und Naturschutzvereinigungen in Videokonferenzen virtuell an einen Tisch. Beraten werden "Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf des Raumordnungsverfahrens", insbesondere soll der Untersuchungsrahmen festgelegt werden. Dazu können sich die Träger öffentlicher Belange äußern.

Der Start des Raumordnungsverfahrens ist für 2022 vorgesehen. Daran an schließt sich das Planfeststellungsverfahren, in dem die konkreten Details der  neuen Stromleitung und des Umspannwerks festgelegt werden. Beide Verfahren sehen nach Angaben des Lüneburger Amtes eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

"Wir gehen davon aus, dass das Raumordnungsverfahren 2023 abgeschlossen sein wird und wir dann mit der Feinplanung für das Planfeststellungsverfahren beginnen können", sagt Tennet-Projektleiter Till Klages. 2023/24, so rechnet das Unternehmen, könnte das Planfeststellungsverfahren starten, 2026/27 der Beschluss für den ersten Bauabschnitt vorliegen. "2027 könnten wir dann mit dem Bau der Leitung starten", blickt der Projektleiter in die Zukunft.

Für das Umspannwerk rechnet Klages mit einer Bauzeit von etwa 2,5 Jahren. 2031, so sieht es der Zeitplan des Unternehmens vor, sollen die neue Leitung und das neue Umspannwerk in Betrieb gehen.

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