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Finanzplanung Langes Ringen um den Worpsweder Haushalt

Worpswede und der Landkreis Osterholz ringen um den Haushalt der Gemeinde für das laufende Jahr. Noch in dieser Woche soll es Post aus dem Kreishaus geben. Dem Worpsweder Rat steht eine Krisensitzung bevor.
17.06.2024, 17:14 Uhr
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Langes Ringen um den Worpsweder Haushalt
Von André Fesser

Mit Spannung wartet die Worpsweder Gemeindeverwaltung auf Post aus Osterholz-Scharmbeck. Wie berichtet, will die Kommunalaufsicht des Landkreises den Worpsweder Haushalt für das laufende Jahr, der einen Fehlbetrag in Höhe von mehreren Millionen Euro aufweist, nicht genehmigen. Worpswedes Bürgermeister Stefan Schwenke geht davon aus, dass ihn das entsprechende Schriftstück mit der Begründung in dieser Woche erreicht. Liegt das Papier vor, wird wohl eine Sondersitzung des Gemeinderates einberufen werden. Voraussichtlicher Termin: 1. Juli.

Drei Tage vor Weihnachten hat der Worpsweder Gemeinderat den Haushaltsplan für dieses Jahr beschlossen. Dass sich der Vorgang bis in den Sommer zieht, liegt an vielen Schleifen, die der Haushaltsplan zwischen den beiden Verwaltungen zurücklegen musste. Wie Landkreissprecher Sven Sonström betont, hat die Gemeinde Worpswede ihre Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nicht etwa rund um Weihnachten, sondern erst am 18. März beim Landkreis Osterholz als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt. Da dann aber noch Berichte und Begründungen gefehlt hätten, seien die Unterlagen erst am 25. April vollständig gewesen.

Worpswedes Verwaltungschef Schwenke erklärt die Verzögerung damit, dass es ein bisschen länger gedauert habe, um den Antrag auf Genehmigung des Haushaltes zu formulieren. Über die Worpsweder Finanzlage sei der Landkreis aber stets informiert gewesen: Seine Kämmerin habe sozusagen "eine Standleitung" zur Kommunalaufsicht.

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Landkreissprecher Sonström verweist auf die gesetzliche Vorgabe, wonach die Haushaltssatzungen und -pläne bis zum 30. November hätten vorliegen müssen. Dieser Termin sei in der Praxis aber kaum einzuhalten, denn viele Informationen über zu erwartende Haushaltsmittel aus Steuereinnahmen oder Zuweisungen als Basis der Einnahmen lägen den Kommunen erst Mitte November vor. Tatsächlich würden die Haushaltssatzungen daher zwischen Mitte Dezember und Mitte April vorgelegt. Auch dass Unterlagen nachgefordert werden müssen, sei nicht selten. Je „schwieriger“ die vorgelegte Haushaltslage, desto häufiger ergebe sich ein ergänzender Bedarf an Begründungen.

Für Haushaltssatzungen mit besonderem Prüfungsbedarf sehe der Gesetzgeber eine Genehmigungsfrist von drei Monaten, ansonsten von einem Monat vor. Dieser Zeitraum werde für die Bearbeitung auch benötigt. So erklärt sich, dass die Verwaltungen auch sechs Monate nach Beginn des Haushaltsjahres noch miteinander ringen.

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