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Der Zeitplan wackelt Umstellung auf Gelbe Tonnen ab 2026: Gegenwind für Landkreis Osterholz

Der Landkreis Osterholz will Anfang 2026 von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen umsteigen. Doch der Zeitplan gerät ins Wanken: Ein Rechtsstreit mit den Systembetreibern, so heißt es, könnte den Wechsel verzögern.
28.12.2024, 04:52 Uhr
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Umstellung auf Gelbe Tonnen ab 2026: Gegenwind für Landkreis Osterholz
Von Bernhard Komesker

Dass der Landkreis Osterholz die Gelben Säcke abschaffen und die Gelbe Tonne einführen möchte, ist ausgemachte Sache. Der geplante Zeitpunkt 1. Januar 2026 ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern. Der Kreistag hat jetzt mit überwältigender Mehrheit eine Rahmenvorgabe für die Betreiber des Dualen Systems beschlossen. In deren Auftrag sammelt die Abfall-Service Osterholz GmbH (Aso) die gelben Plastiksäcke mit den entleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen ein. Auch die gelbe Tonne soll alle 14 Tage geleert werden, aber die Systembetreiber drohen mit Klage. Die Landkreis-Vorgabe gibt neben dem Rhythmus auch die Behältergrößen vor: 120, 240 oder 1100 Liter. Dagegen protestierten die Verhandlungsführer der Reclay Systems GmbH aus Köln. Sie halten den Wechsel für wirtschaftlich und umweltpolitisch nicht tragbar. Es fehlten Anreize zur Abfallvermeidung und das Risiko sogenannter Fehlwürfe steige.

Kreispolitik und -verwaltung haben erklärt, sie könnten den Argumenten nicht folgen und wollen es notfalls auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Der Linken-Kreistagsabgeordnete Herbert Behrens war der einzige, der im Kreistag gegen die Abschaffung der Gelben Säcke stimmte. Werner Schauer, Leiter der Kreisabfallwirtschaft, meint dazu, er schließe es nicht aus, dass die Umstellung erst 2027 oder 2028 erfolgen werde, am Ende aber werde sich der Landkreis durchsetzen. Dazu verweist Schauer auf Urteile der Verwaltungsgerichte aus Braunschweig und Speyer.

Gebührenanstieg um ein Fünftel

Einstimmig beschlossen wurde hingegen die – davon unabhängige – Erhöhung der Müllgebühren zum 1. Januar 2025. Wie berichtet, verteuert sich die Abfuhr je nach Haushalt und Tonnengröße bei Inanspruchnahme der Regelentleerungszahl um durchschnittlich fast 20 Prozent. Das hat unter anderem mit dem CO2-Preis zu tun, der die Müllverbrennung schon seit 2024 erheblich teurer macht und der nun noch weiter steigen wird. "Natürlich ist eine Gebührenerhöhung nicht positiv", sagt Christdemokrat Rainer Sekunde, stellvertretender Vorsitzender im Werksausschuss. Gleichwohl sei es unvermeidlich, um die Entsorgung auch in Zukunft tragfähig und bezahlbar zu halten.

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André Hilbers von den Grünen betont: "Gebühren müssen und dürfen nur die anfallenden Kosten decken." Die neuen Sätze legten den Aufwand fair auf diejenigen um, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen und bei der Abfuhr keine Wahl haben. Mit der Beibehaltung des Bonus-Malus-Systems gebe es weiterhin einen Anreiz zur Mülltrennung, was unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll sei. Auch die Einführung der Gelben Tonne werde von seiner Fraktion begrüßt: "Die Vorteile überwiegen", so Hilbers.

Restmüll in Gewerbebetrieben

Unterdessen hat der Landkreis zum 1. Januar 2025 auch seine Abfallentsorgungssatzung ändern müssen. Dabei geht es um Abfälle, die nicht in privaten Haushalten anfallen, sondern bei Gewerbetreibenden. Bislang war die Aso noch immer per Verwaltungsakt der längst aufgelösten Bezirksregierung zur Abfuhr und Entsorgung verpflichtet, ab nächstem Jahr geht sie derselben Aufgabe im Auftrag des Landkreises nach – der andernfalls selbst zuständig geworden wäre. Inhaltlich ändert sich dadurch nur wenig: Bislang zahlten die Firmen privatrechtliche Entsorgungspreise, in Zukunft handelt es sich um öffentlich-rechtliche Gebühren. Deren Berechnung beruht aber auf identischen Grundlagen der Betriebswirtschaft. Mehr noch: Betroffen sind auch nur die Abfallarten, die beseitigt werden müssen, also vor allem der Inhalt der bisherigen "Pflichtrestmülltonne". Was immer hingegen als Wertstoff gilt, kann von den Firmen auch weiterhin auf privatrechtlicher Basis verwertet und etwa auch der Aso angedient werden.

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Im Kleingedruckten gibt es eine weitere Änderung: Zwar wird förmlich der Anspruch auf eine kostenlose Tannenbaum-Abfuhr pro Jahr festgelegt, die von der Aso angekündigt wird. Allerdings soll dies nur bis zu einer Maximallänge von 2,30 Meter gelten.

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