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Unternehmen DM winkt schon ab Planungsrecht bremst neuen Drogeriemarkt in Buschhausen aus

Es gibt neue Schwierigkeiten rund um eine mögliche DM-Ansiedlung in Buschhausen. Jetzt muss der B-Plan geändert werden, damit ein Drogeriemarkt eröffnen kann. Das sind die Hintergründe.
19.10.2024, 05:00 Uhr
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Planungsrecht bremst neuen Drogeriemarkt in Buschhausen aus
Von Christian Valek

Die Ansiedlung eines Drogeriemarktes in Buschhausen nimmt einen dornigen Weg. Nach einem Verträglichkeitsgutachten ist nun ein geänderter Bebauungsplan nötig, um einen solchen Markt am Hördorfer Weg zu eröffnen. Das Handelsunternehmen Famila ist entschlossen, das Verfahren voran zu treiben und schultert die Kosten dafür. Jetzt dürfte ein weiteres Jahr vergehen, bis der Weg für DM frei ist – sofern das Unternehmen überhaupt noch will.

Vier Jahre im Gespräch

Dass DM nach Osterholz-Scharmbeck kommt, ist neuerdings wieder fraglich. "Es gibt aktuell keine konkreten Pläne, einen DM-Markt in Buschhausen zu eröffnen“, lässt Beate Godos als DM-Gebietsverantwortliche kurz und knapp mitteilen. Stattdessen heißt es: „Wir sind stets auf der Suche nach geeigneten Standorten und Objekten, die unser Filialnetz sinnvoll erweitern und unserem Anspruch an ein attraktives Einkaufserlebnis gerecht werden." Hat DM das Interesse am Standort Buschhausen verloren?

Es wäre kein Wunder, denn etwa vier Jahre schon beschäftigen sich Verwaltungsmitarbeiter und Gutachter mit der Frage, ob die Stadt Osterholz-Scharmbeck einen zweiten Drogeriefachmarkt wirtschaftlich verträgt. Wohl ebenso lange steht eine Interessentin bereit: Die DM-Drogeriemarkt GmbH wollte anfangs gern nach Osterholz-Scharmbeck kommen, um rund um den ehemaligen Medimax-Markt eine Filiale zu eröffnen (wir berichteten). Während Gutachter und Stadtverwaltung keine Hindernisse sehen, übten unter anderem Ratsmitglieder erhebliche Kritik an den DM-Plänen.

Aufklärung sollte das Gutachten vom Büro „Stadt und Handel“ aus dem Jahr 2021 bringen. Es kommt zu dem Ergebnis, dass ein zweiter Drogeriemarkt für die Stadt grundsätzlich tragfähig sei. Größere städtebauliche Auswirkungen auf die Händler in der Innenstadt seien nicht zu erwarten, so der Tenor im etwa 50-seitigen Machwerk. Dennoch gibt es Effekte.

Die Gutachter gehen im schlechtesten Fall davon aus, dass der perspektivische Jahresumsatz (inklusive Nahrungs- und Genussmittel sowie Sonstiges) für eine 650 Quadratmeter große DM-Filiale bei 4,4 Millionen Euro liegen könnte. Demgegenüber müssten Händler in der Innenstadt und am Pumpelberg allein im Bereich Drogeriewaren mit Umsatzumverteilungen in Höhe von bis zu 1,3 Millionen Euro rechnen. Betroffene wären hauptsächlich Rossmann, Rewe, Aldi, Marktkauf und Lidl. Fest steht: Die Kundenorientierung würde sich „wesentlich zugunsten des Marktes am Sonderstandort Meyerhoff verschieben“, heißt es weiter im Gutachten von 2021.

Rossmann in bedeutender Funktion

Unter anderem für Rossmann, der als einziger Drogeriefachmarkt eine bedeutende Versorgungsfunktion für die Stadt habe und eine „überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit“ vorweise, sei das verkraftbar. Ein weiterer Drogeriemarkt in Osterholz-Scharmbeck sei „rechnerisch tragfähig“, so ein weiteres Ergebnis der Gutachter, die ebenso die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Ritterhude, Schwanewede und Bremen-Marßel in ihre Verträglichkeitsbetrachtung einbezogen.

Trotz der positiven Expertenmeinungen und interessierter Kunden hakt es bei der Umsetzung. Zuletzt zeichnete sich ab, dass der Bebauungsplan geändert werden muss, ehe ein Drogeriemarkt im Famila-Komplex einziehen kann. „Die Ansiedlung eines Drogeriemarkts in Buschhausen ist baugenehmigungspflichtig“, teilte ein Landkreis-Sprecher im März 2024 mit. Danach war es sieben Monate still. Nun nimmt das Vorhaben einen neuen Anlauf.

Detail im Planungsrecht

Alles dreht sich derzeit um ein Detail, wie die Landkreis-Sprecherin erläutert. Demnach setze der gültige Bebauungsplan für den Bereich fest, dass eine Firma maximal nur zehn Prozent sogenannte zentrenrelevante Sortimente anbieten dürfe, hebt Sabine Schäfer auf Anfrage hervor. Dazu zählten Drogerieartikel. "Damit ist ein Drogeriemarkt, der diese Artikel schwerpunktmäßig anbietet, auf Grundlage des gültigen Bebauungsplans nicht zulässig." Eine Befreiung von diesen Festsetzungen sei nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt wären. "Darum muss die Stadt Osterholz-Scharmbeck den Bebauungsplan ändern, bevor der Landkreis eine Genehmigung für einen Drogeriemarkt an diesem Standort erteilen kann."

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Bei der Stadt ist man scheinbar enttäuscht über die neuerliche Schleife, wie aus der Sitzungsvorlage vom Oktober 2024 hervorgeht. Nach Rücksprache sehe die Kreisverwaltung keine Möglichkeit, auf der Grundlage des bestehenden B-Plans das Vorhaben über eine „Befreiung“ zu genehmigen, heißt es in den Unterlagen. Fazit: Die B-Plan-Änderung ist unumgänglich.

Famila in Kiel hat auf eine Anfrage der Redaktion nicht reagiert.

Info

Die B-Plan-Änderung ist am Dienstag, 22. Oktober, ab 17 Uhr Thema im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Am Donnerstag, 24. Oktober, stimmen die Mitglieder des nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsausschusses über den sogenannten Aufstellungsbeschluss für die B-Plan-Änderung ab.
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