Verden/ Rotenburg. Weil er einem erst 13-jährigen, psychisch instabilen Mädchen 24 Konsumeinheiten Ecstasy verkauft hat, steht einem 31-jährigen Rotenburger der Gang ins Gefängnis bevor. Wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Minderjährige wurde der Mann vom Landgericht Verden zu 14 Monaten Haft verurteilt. Dass die Strafe auch in zweiter Instanz nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, brauchte ihn aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen und Versäumnisse eigentlich nicht zu wundern.
Vom Berufungsprozess hatte er sich mehr erhofft – und bekam weniger, aber nur hinsichtlich des Strafmaßes. Die 5. kleine Kammer des Landgerichts reduzierte die Ende September 2020 vom Amtsgericht Rotenburg verhängte Freiheitsstrafe um vier Monate. Dabei wurde neben dem nun erweiterten Geständnis auch berücksichtigt, dass die Tat (Mindeststrafe ein Jahr) bereits fast drei Jahre zurückliegt und der Angeklagte es offenbar endlich geschafft hat, den Kampf gegen seine ausgeprägte Alkohol- und Drogensucht aufzunehmen. Seit einiger Zeit befindet er sich in Therapie.
Letzte Chance nicht genutzt
Dies hätte nach Ansicht der Kammer aber schon wesentlich früher passieren müssen. Entsprechende gerichtliche Auflagen habe der vielfach, auch einschlägig vorbestrafte Mann lange ignoriert. Nur ein halbes Jahr vor dem aktuell zu verhandelnden Fall war er wieder einmal mit einer Bewährungsstrafe (15 Monate) davongekommen. Er habe es aber nicht verstanden, dass dies quasi seine letzte Chance gewesen sei, sagte die Vorsitzende Richterin. Seither seien weitere Verurteilungen hinzugekommen, zudem liefen neue Ermittlungsverfahren. Dass er im März plötzlich doch eine Suchtberatung aufgesucht habe, könnte im Hinblick auf eine drohende Strafvollstreckung auch „ein bisschen Zweckverhalten“ gewesen sein.
Als der langjährige Rauschgift-Konsument der 13-Jährigen im Oktober 2018 sechs Tabletten der synthetischen Droge Ecstasy zum Preis von 48 Euro überließ – und dabei „keinen Gewinn“ machte –, stand er zweifach unter laufender Bewährung. Das Mädchen aus dem Bekanntenkreis soll psychisch angeschlagen gewesen und unter depressiven Verstimmungen gelitten haben. Davon gewusst zu haben, hatte der Angeklagte vor dem Amtsgericht noch bestritten. Jetzt war von einer Art Freundschaftsdienst die Rede, den er aber sehr bedaure. Er will der 13-Jährigen geraten haben, immer nur jeweils ein Viertel der aufputschenden Tabletten zu nehmen. Dies soll das Mädchen allerdings nicht befolgt haben.
Trotz Reue, Therapieantritt und Beteuerungen, auch mit Unterstützung des Bewährungshelfers auf einen guten neuen Weg gelangt zu sein, verfehlte der 31-Jährige sein vorrangiges Ziel. Das Gericht sah es wie der Vertreter der Staatsanwalt: Es seien positive Ansätze zu erkennen, aber nicht die erforderlichen „besonderen Umstände“, die eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung tragen könnten.