Fast genau ein Jahr nach seiner nächtlichen Tötungsserie im Kreis Rotenburg ist ein 33-jähriger Soldat am Freitag zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Verden erkannte auf dreifachen Mord aus Heimtücke, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Mann hatte im Prozess erst nach langem Schweigen ein umfassendes Geständnis abgelegt, dabei aber bestritten, dass er auch das dreijährige Opfer töten wollte.
Er habe vor allem Hass und Verachtung gegenüber den Menschen empfunden, die er für das Scheitern seiner Ehe und vor allem für das drohende Ende seiner Bundeswehrkarriere verantwortlich machte, hieß es in der knapp anderthalbstündigen Urteilsbegründung. Nach akribischer Vorbereitung, in kompletter „Einsatzuniform“ und wie beim Häuserkampf vorgehend, habe der Angeklagte innerhalb einer halben Stunde vier Menschen aus dem nahen Umfeld seiner damaligen Ehefrau mit einem Gewehr erschossen. In den frühen Morgenstunden des 1. März vergangenen Jahres tötete er in der Gemeinde Scheeßel den neuen Partner (30) der Frau, dessen Mutter (55) und wenig später in Bothel die langjährige beste Freundin seiner Frau sowie deren kleine Tochter.
Übereinstimmung mit Beweisaufnahme
Die Kammer schloss sich der Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage an, wonach der Mann nicht vorhatte, das Kind zu töten und es beim Tatgeschehen im Obergeschoss des Hauses nicht auf dem Arm der Mutter bemerkt hat. Aufnahmen eines Babyfons mit Videokamera zeigten, dass die Dreijährige fast völlig von einer Decke verhüllt war. Ein elfjähriges Mädchen musste die Tötungen mit ansehen. Die Feststellungen zu den Taten beruhten im Wesentlichen auf der geständigen Einlassung des Angeklagten zum Ende der Hauptverhandlung, sagte der Vorsitzende. Alles, was die vorherige Beweisaufnahme ergeben habe, lasse sich damit aber in Übereinstimmung bringen.
Die Formulierung einer Nebenklage-Vertreterin in ihrem Plädoyer aufgreifend, betonte der Richter auch, der Mann habe „nichts schöngeredet“, habe alles schonungslos geschildert und auch keine angeblichen Erinnerungslücken geltend gemacht. Anders als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und die Anwälte der insgesamt neun Nebenkläger ging die Kammer allerdings davon aus, dass der Angeklagte ursprünglich einen sogenannten Mitnahmesuizid geplant habe. Seine Einlassung, die Ergebnisse der Untersuchung durch den psychiatrischen Sachverständigen und auch seine Befragung vor Gericht ließen in dieser Hinsicht „keine Bedenken an der Richtigkeit“ aufkommen.
Für die Glaubwürdigkeit spräche auch das lange Telefonat, dass er nach den Taten mit einem Bundeswehrkollegen geführt hatte. Der Angeklagte war zunächst zum Weichelsee gefahren, hatte „an 40 bis 50 Personen“ per WhatsApp ein vorbereitetes „Bekennerschreiben“ geschickt. Der als Zeuge gehörte Anrufer habe ihn überreden können, sich zu stellen, statt Suizid zu begehen.
An der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld führte aus Sicht des Gerichts kein Weg vorbei. Die Möglichkeit, nach 15 Jahren Haft einen Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung zu stellen, ist dem Mann damit verwehrt. Die Verteidigung hat angekündigt, Revision einzulegen.