Zur Entwicklung des Runken-Quartiers an der Bremer Straße in Bierden gehört, wie berichtet, auch die Entstehung von Wohnungen in Kooperation mit der Kreisbaugesellschaft. So sollen am Roggenkamp, dort befindet sich unter anderem ein marodes Gebäude der Stadt, das als Obdachlosenunterkunft diente, neue Wohnungen entstehen, die "für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen" konzipiert werden. Das nämlich sei die Aufgabe der Kreisbaugesellschaft des Kreises Verden mbH (KBG), wie es in einer Beschlussvorlage heißt, mit der sich der Ausschuss für Organisation, Finanzen und Personal in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Montag, 28. Juni, ab 17 Uhr im Achimer Rathaus auseinandersetzt.
Die Fraktionen sollen nach den Vorstellungen der Stadtverwaltung dann dafür grünes Licht geben, dass Achim die Teil-Grundstücke Roggenkamp 2 und 2a sowie 4 bis 10 zum Bodenrichtwert und das Gebäude Roggenkamp 4 bis 10 zum Buchwert von rund 624.000 Euro in die KBG einbringt. Das auch deshalb, weil die KBG die Stadt Achim und die weiteren Gesellschafter (Landkreis und Stadt Verden, Langwedel, Ottersberg, Dörverden, Kirchlinteln und Oyten) gebeten hatte, einer Erhöhung ihres Stammkapitals von bisher 5,63 Millionen Euro um 168.000 Euro auf rund 5,8 Millionen Euro zuzustimmen.
Sozial vertretbare Mieten
Denn die KBG sei in ihren Möglichkeiten, Neubauvorhaben zu finanzieren, um mit ihnen zur Entspannung des Mietwohnungsmarktes beizutragen, insgesamt "erheblich eingeschränkt", hält die Achimer Stadtverwaltung fest. In den Jahren 2021 und 2022 erstellt die KBG neue Wohnungen in Achim (24 Wohnungen) und in Verden (27). Zur anteiligen Finanzierung dieser Neubauvorhaben stärkt der Landkreis Verden das Eigenkapital je Wohnung um 5000 Euro, die Stadt Verden stärkt das Eigenkapital mit 7500 Euro je Wohnung, da auf einem vorhandenen Grundstück der KBG (Südstraße) gebaut wird. Und Achim stärke das Eigenkapital mit 5000 Euro je Wohnung – also 120.000 Euro – und überträgt gleichzeitig Teile der städtischen Grundstücke am Roggenkamp auf die Gesellschaft. "Die Mittel des Landkreises sowie der Städte Achim und Verden versetzen die KBG in die Lage, ihre derzeitigen Neubauvorhaben zu insgesamt vertretbaren Bedingungen zu finanzieren und zu sozial vertretbaren Mieten anzubieten", hießt es aus dem Achimer Rathaus.
Das Teil-Grundstück am Roggenkamp hat eine Größe von rund 2500 Quadratmetern und werde zum aktuellen Bodenrichtwert von 235 Euro pro Quadratmeter (insgesamt knapp 590.000 Euro) als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht. Das stark sanierungsbedürftige Gebäude Roggenkamp 4 bis 10 wird nach Teilwertabschreibung zum Buchwert von rund 35.000 Euro an die KBG übertragen und soll dann durch und auf Kosten der KBG abgerissen werden. Die Grunderwerbsteuer zahlt die KBG. Von den rund 624.000 Euro (Grundstücke und Gebäude) verbleibt nach den abgehenden Buchwerten ein Ertrag aus der Grundstücksübertragung von rund 303.000 Euro.
Splittung für die Gerechtigkeit
Die von der KBG angestrebte Kapitalerhöhung bedingt also insgesamt für die Stadt Achim einen Betrag von rund 744.000 Euro, der sich auf die 120.000 Euro für die Förderung der 24 Wohnungen und auf die Sacheinlage von 624.000 Euro aufteilt. Der Landkreis Verden hat 255.000 Euro mehr zu zahlen, die Stadt Verden 202.500 Euro. Im Eigentum der KBG stehen insbesondere 1369 Mietwohnungen in 252 Häusern.
Die Kapitalerhöhungen bedingen Veränderungen im Gesellschaftervertrag, denen die Achimer Politik zustimmen muss. Um Gerechtigkeit für die Gesellschafter herzustellen, müsse ein Faktor gebildet werden, der eine Aufteilung von Einlagen in das Gezeichnete Kapital und in eine Sonstige Kapitalrücklage ermöglicht. "Ohne diese Splittunq würden die Gesellschafter, die keine Kapitalerhöhung vornehmen, benachteiligt", heißt es in der Vorlage. Der Kreisausschuss des Landkreises Verden wird am 5. Juli über eine gleichlautende Beschlussvorlage und die Erhöhung für den Kreis befinden.