Ihre Bestätigung hat Corona-bedingt nur im kleinen Kreis stattgefunden. Der stellvertretende Direktor des Verdener Amtsgerichtes, Jan-Hendrik Stein, hat Bernd Meyer und Hans-Jürgen Stolte jetzt als neue Schiedspersonen der Gemeinde Dörverden vor dem Rathaus bestätigt. Beide wurden bereits im September vom Dörverdener Gemeinderat gewählt. Ab 2021 besteht das gemeindliche Schiedsamt dann aus Bernd Meyer (Schiedsperson) und Hans-Jürgen Stolte als seinem Stellvertreter. Die Wahlperiode erstreckt sich bis 2025.
„Oftmals führen Schlichtungsverhandlungen schon zu einer Einigung, sodass die Anrufung des Gerichts häufig gar nicht mehr nötig ist. Das Schiedsamt ist damit eine bürgernahe Möglichkeit, Streitigkeiten lösungsorientiert aus der Welt zu schaffen. Gleichzeitig werden dadurch die Gerichte entlastet, denn schlichten ist besser als richten“, hob Stein die Bedeutung der Schiedsämter hervor.
Stahmann wird später verabschiedet
Die beiden bisherigen Dörverdener Schiedspersonen Jürgen Stahmann und Sylvia Rohrberg bleiben noch bis zum Jahresende tätig. Die offizielle Verabschiedung wird laut Gemeindeverwaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Stahmann hat sich fast eine Dekade lang um Nachbarschaftsstreitigkeiten und Verletzungen der persönlichen Ehre im Aller-Weser-Dreieck gekümmert. Seine Erfolgsquote kann sich mehr als sehen lassen. In rund 80 Prozent der Fälle hat er nach eigener Aussage eine Einigung erzielt. „Als Schiedsperson handelt man nicht nach Paragrafen, vielmehr geht es um den gesunden Menschenverstand“, weiß er.
Schiedsperson kann grundsätzlich jeder werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat und im Bezirk des Schiedsamtes wohnt. Sie arbeiten mit einem eigenen Computerprogramm. Darüber können sie beispielsweise auf die von ihnen benötigten Formulare für Ladungen und Protokolle zurückgreifen.
Zu Beginn eines Schlichtungsverfahrens werden jeweils beide Seiten – also Antragsteller und Antragsgegner – gebeten, das eigentliche Problem schriftlich darzulegen. Die anschließend verschickten Ladungen sind dann verpflichtend. Lediglich triftige Gründe wie Krankheit oder eine gebuchte Urlaubsreise bilden eine Ausnahme.
Jürgen Stahmann hat stets versucht, in seinen Schlichtungsverfahren einen Kompromiss auszuhandeln. „Bei erzielten Einigungen geht niemand als Verlierer, sondern beide Seiten erhobenen Hauptes als Gewinner hinaus“, betonte er. Die schriftlich fixierten Vergleiche seien anschließend für beide Parteien verbindlich. Grenzstreitigkeiten gehören zu den Klassikern in einem Schlichtungsverfahren, aber auch mit Vereinsstreitigkeiten oder Ärger mit Handwerken haben die Schiedspersonen immer wieder zu tun.
Dörverdens parteiloser Bürgermeister Alexander von Seggern lobte ausdrücklich die Bereitschaft zur Übernahme der Ehrenämter: „Es ist keine Selbstverständlichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren, sodass dies besondere Anerkennung verdient."
Neben den Schlichtungsverhandlungen werden sich die beiden neuen Schiedspersonen künftig umfassend mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften auseinandersetzen. „Hierfür werden aber Fortbildungsveranstaltungen angeboten“, weist von Seggern auf die fachliche Begleitung bei der Ausübung der Funktion hin.