Verden/Rotenburg. Schon Ende 2018 ist ein heute 38-Jähriger vom Amtsgericht Rotenburg wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung sowie Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden – was er nicht akzeptieren wollte. Der längst fällige Berufungsprozess am Landgericht Verden war nun zu Ende, ehe er richtig begonnen hatte: Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte bei dem Angeklagten eine längerfristige Verhandlungsunfähigkeit fest.
Zum Auftakttermin in zweiter Instanz waren ursprünglich elf Zeugen geladen, dann aber kurzfristig wieder ausgeladen worden. Denn schon im Vorfeld hatten sich Zweifel ergeben, ob der Rotenburger überhaupt in der Lage wäre, dem Geschehen an angemessener Weise zu folgen. Der Mann, der dem Vernehmen nach ein massives Alkoholproblem hat und unter Betreuung steht, war zwar pünktlich mit seiner Verdener Verteidigerin und Beistand zur Stelle. Die 6. kleine Strafkammer beschränkte sich jedoch auf die notwendigen Formalien, da zunächst die Frage der Verhandlungsfähigkeit zu klären sei. Die Vorbereitungen dafür waren bereits getroffen worden.
Weitere Begutachtung
Was genau dem Angeklagten zur Last gelegt wird, wurde nicht thematisiert. Der Vorsitzende Richter verlas lediglich die wichtigsten Fakten aus dem Urteil, das das Rotenburger Schöffengericht vor mehr als zweieinhalb Jahren verkündet hatte. Es waren seinerzeit zwei Anklagen, von März und Mai 2018, zur gemeinsamen Verhandlung verbunden worden. Der Mann wurde vor allem für schuldig befunden, zwei Fälle von Körperverletzung und dreifache Sachbeschädigung begangen zu haben. Einzelheiten wurden jetzt nicht genannt.
Bei seiner Untersuchung vor Ort kam der Sachverständige bald zu dem Ergebnis, der Angeklagte sei derzeit und wohl noch länger nicht verhandlungsfähig. Das Gericht stellte das Verfahren daraufhin mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorläufig ein. Die Ansicht der Verteidigung, wonach eine dauerhafte Einstellung zu erfolgen habe, teilte die Kammer nicht. Nach einer eingehenderen Begutachtung des 38-Jährigen soll entschieden werden, ob gegebenenfalls ein Sicherungsverfahren eingeleitet wird und dann die Unterbringung im Maßregelvollzug in Betracht kommt.