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Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik 22-Jähriger geht in Revision

Mit der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik will sich ein 22-Jähriger aus Rotenburg nicht abfinden, er geht in Revision gegen das Urteil wegen mehrerer Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit.
02.07.2021, 11:00 Uhr
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Von asi Angelika Siepmann

Verden/Rotenburg. Der junge Mann aus Rotenburg, der – wie berichtet – auf unbefristete Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll, möchte sich mit der Entscheidung des Landgerichts Verden nicht abfinden. Der seit 2015 in Deutschland lebende Mann hatte im Zustand der Schuldunfähigkeit unter anderem mehrfache Sachbeschädigung, Bedrohung sowie in einem Fall gefährliche Körperverletzung begangen.

Sein Verteidiger hat gegen das in der vergangenen Woche ergangene Urteil im Sicherungsverfahren „fristwahrend“ Rechtsmittel eingelegt. Für die Revisionsbegründung sei das schriftliche Urteil abzuwarten, sagte der Verdener Rechtsanwalt Jörk Matthäi auf Nachfrage. Er hatte sich in seinem Plädoyer gegen die Unterbringung ausgesprochen, die „im Endeffekt ein Wegschließen“ bedeute. Dass der an paranoider Schizophrenie leidende 22-Jährige dringend fachmedizinischer Hilfe bedürfe, stehe außer Frage, so Matthäi. Nötig sei aber darüber hinaus auch eine „engmaschige Betreuung“. Die 4. große Strafkammer war nach fünftägiger Hauptverhandlung zu dem Schluss gelangt, die Voraussetzung für die Unterbringung lägen vor. Gegebenenfalls wird der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. 

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