Der Staatsanwalt hatte auf vorsätzlichen Vollrausch plädiert, der Verteidiger Freispruch gefordert. Doch es kam anders. Ursprünglich wegen versuchten Totschlags durch Würgen angeklagt, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, hat ein 22-Jähriger am Donnerstag wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Verwarnung nach dem Jugendstrafrecht erhalten. Das Landgericht erteilte außerdem eine Geldauflage: Der in Verden lebende junge Mann, zur Tatzeit noch Heranwachsender, muss 1500 Euro an die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen zahlen.
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