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Landgericht Verden Drogenhändler zeigen sich geständig

Zwei Männer aus Walsrode mussten sich vor dem Landgericht Verden verantworten. Im Mai 2019 hatte sie die Polizei mit Betäubungsmitteln auf dem Parkplatz vor dem Magic Park erwischt.
20.05.2021, 16:05 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Was zwei Männer aus Walsrode am 22. Mai 2019 auf dem Parkplatz des Verdener Magic Parks erlebten, war alles andere als zauberhaft. Es hatte auch nichts mit Hexerei zu tun, dass hier ihre gemeinsame Autotour durch polizeiliches Eingreifen abrupt endete. Sie waren schon überwacht worden, während sie ihre sogenannte Beschaffungsfahrt nach Bremen unternommen hatten. Die Beamten beschlagnahmten nicht nur reichlich Betäubungsmittel und rund 3700 Euro Bargeld, sondern auch den „hochwertigen“ Wagen des Fahrers. Dass sich darin zudem ein Holzknüppel und ein Küchenmesser fanden, machte die Sache noch brisanter.

Das Duo durfte nach der Polizeiaktion auch nicht etwa seines Weges gehen. Vielmehr wurden die beiden mutmaßlichen Drogenhändler durch vorläufige Festnahme erst einmal von Fahrzeug- zu Zelleninsassen. Der heute 20-jährige Beifahrer, der sich auch noch wegen anderer Straftaten verantworten musste, ist vom Landgericht bereits vor einigen Wochen verurteilt worden. Nun war auch der mittlerweile 29 Jahre alte Hauptangeklagte an der Reihe. Und neben ihm saß wiederum ein 58-Jähriger, den er vor dem großen Nachkauf in der Hansestadt mit Marihuana beliefert haben soll – zwecks gewinnbringender Weiterveräußerung.

Dass die 10. große Strafkammer relativ kurzen Prozess machen und schon am zweiten Tag die Urteile verkünden konnte, lag an der frühzeitig signalisierten Kooperationsbereitschaft der Verfahrensbeteiligten. Nach dem Verlesen der Anklageschrift erfolgten nicht öffentliche „Verständigungsgespräche“, die auch planmäßig zur Verfahrensbeschleunigung führten. Nach den Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung erfuhren die Angeklagten, was ihnen minimal und maximal an Strafen blühen würden, wenn sie die wichtigste Voraussetzung für das Zustandekommen des „Deals“ lieferten: geständige Einlassungen.

Diese erfolgten dann auch postwendend über entsprechende Erklärungen ihrer Verteidiger. Demnach ist der 29-Jährige an jenem Mai-Mittwoch vor zwei Jahren mit dem damals 18-jährigen Bekannten nach Bremen gefahren und hat dort von unbekannten Dritten rund zwei Kilogramm Cannabis und etwa 200 Gramm Haschisch erworben, um damit fortan möglichst lukrative Geschäfte zu machen. Dass die kleine Rauschgift-Reise quasi unter polizeilicher Obhut stattfand, kam nicht von ungefähr. Der Polizei im Heidekreis lagen Hinweise auf schwunghaften BTM-Handel des Älteren vor, die durch Überwachungsmaßnahmen noch bestätigt worden waren.

Auf der Rückfahrt Richtung Walsrode auf der A 27 wusste der Drogentransporteur spätestens in Höhe der Anschlussstelle Verden-Ost, dass er die heiße Fracht nicht heil nach Hause bringen würde. Der Mercedes mit der Zwei-Mann-Besatzung wurde aus dem Verkehr gewunken und auf das Parkgelände des Magic Parks geleitet. Die Beamten brauchten keinerlei magische Kräfte, um bei der Durchsuchung des Wagens auf die vermutete Ware zu stoßen. Mehr noch: Sie entdeckten auch das Geld sowie die gefährlichen Werkzeuge, die als mitgeführte Waffen noch eine Rolle spielen sollten.

Der 29-Jährige wurde jetzt wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, also gerade noch für eine Strafaussetzung zur Bewährung geeignet. Die 10. große Strafkammer ging nach Abwägung aller Umstände von einem minderschweren Fall aus und entsprach damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dem der Verteidiger ohnehin. Dem Angeklagten kam neben seinem Geständnis und einer positiven Sozialprognose auch zugute, dass er – ganz im Gegensatz zum Mitangeklagten – erstmals strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Darüber hinaus konnte er von Glück sagen, dass das Verfahren bezüglich eines weiteren Anklagepunkts vorläufig eingestellt wurde. Ihm war ursprünglich auch vorgeworfen worden, einen (erfolglosen) Erpressungsversuch gestartet zu haben. Dass die Polizei ihm auf die Schliche gekommen war, meinte er einer bestimmten Person anlasten zu können. Dieser Tippgeber soll von ihm ein anonymes Schreiben erhalten haben, in dem 55.000 Euro gefordert wurden, unterstrichen durch massive Drohungen.

Der 58-jährige, gesundheitlich schwer angeschlagene Angeklagte erhielt wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vier Monate auf Bewährung. In seiner Wohnung waren 55 Gramm „Gras“ sichergestellt worden, die nach seiner glaubhaften Aussage ausschließlich für den Eigenkonsum gedacht waren. Dass der Mann, der sich seit mehr als zwei Jahrzehnten im Methadon-Programm befindet, nicht mit einer Geldstrafe davonkam, liegt vor allem an seinem stattlichen Vorstrafenregister, das auch etliche einschlägige Verurteilungen enthält.    

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