Bereits seit 2017 gibt es in Verden ein vom Stadtrat einstimmig beschlossenes Konzept für sogenannte Vergnügungsstätten. Darunter versteht die Verwaltung beispielsweise Spielhallen, Wettbüros und Angebote aus dem Erotiksektor sowie Diskotheken und Swingerclubs. In dem Konzept ist festgelegt, wo sich in Verden solche Etablissements ansiedeln dürfen und wo nicht. Jetzt, fünf Jahre später, hat der Stadtrat das Konzept auch in drei entsprechende Bebauungspläne gegossen, die ebenfalls einstimmig beschlossen wurden. Im Geltungsbereich dieser Pläne sind danach entsprechende Vergnügungsstätten unzulässig.
Die drei B-Pläne umfassen Teile der Altstadt, den Bereich der Fußgängerzone zwischen Brückstraße und Lugenstein sowie zwischen Herrlichkeit und Jakobigang. "Wir wollen in der Innenstadt Spielhallen und Erotikangebote nicht haben", sagte Bürgermeister Lutz Brockmann (SPD) zu Beginn der Aussprache. Karin Hanschmann (SPD) sah den Rat in dieser Frage "auf einem guten Weg". Denn in der Innenstadt solle in erster Linie Einzelhandel und Gastronomie stattfinden. Laut Jürgen Weidemann gehe es bei der Umsetzung des Konzepts für Vergnügungsstätten nicht um die grundsätzliche Verhinderung entsprechender Angebote. "Dafür haben wir genügend geeignete Standorte, aber für einen kleinen Bereich der Altstadt wollen wir das nicht", erklärte der FDP-Sprecher. "Zu einer sozialen Marktwirtschaft gehört auch, dass es Regeln gibt, die eingehalten werden müssen", so Weidemann. "Freie Marktwirtschaft würde Wildwuchs bedeuten."
Längerer Prozess
Auch Rasmus Grobe (Grüne) begrüßte die drei B-Pläne ausdrücklich. Das Verfahren sei ein längerer Prozess gewesen "und nicht ganz ohne Aufwand". Das sei aber nötig gewesen, um Regeln aufzustellen und die Innenstadt zu schützen. Und Jens Richter (CDU) sprach von der Innenstadt als einem "sensiblen Bereich". Um entsprechende Regelungen festzuschreiben, habe der Gesetzgeber der Stadt das Instrument des Bebauungsplans gegeben, das der Rat jetzt nutze.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung hatte sich laut Verwaltung nur die Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade zu Wort gemeldet und Bedenken geäußert, dass durch die Regelung die Unternehmen unverhältnismäßig eingeschränkt würden. Die IHK Stade plädierte dafür, Änderungsabsichten bei den Betreibern abzufragen. Anregung und Bedenken hat die Stadt jedoch abgelehnt: Der Bebauungsplan setze das politisch beschlossene, gesamtstädtisch konzipierte Vergnügungsstättenkonzept in Bauplanungsrecht um. "Aus verschiedenen städtebaulichen Gründen soll das inmitten der Altstadt liegende Plangebiet anderen urbanen Nutzungen vorbehalten werden, die stärker zur Vitalität der Innenstadt und zur Erfüllung der mittelzentralen Funktion der Stadt Verden beitragen", so die Verwaltung.
Das Konzept für Vergnügungsstätten umfasst 90 Seiten, ein Dortmunder Planungsbüro hatte es im Vorfeld des Beschlusses von 2017 erarbeitet. Auslöser waren damals häufige Anfragen von Betreibern, die sich mit entsprechenden Angeboten in der Innenstadt ansiedeln wollten. Im besonderen Fokus der Spielhallenbetreiber standen seinerzeit Ladenlokale in der Fußgängerzone sowie Standorte an den Einfallstraßen und in den Gewerbegebieten. "Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu den Zielen der Stadtentwicklung, da die Ansiedlung von Vergnügungsstätten oftmals mit negativen Auswirkungen auf die Umgebung verbunden ist und Abwärtstrends ausgelöst oder verstärkt werden können", hatte die Stadt seinerzeit argumentiert.
Negative Begleiterscheinungen
Denn Spielhallen, Sex-Shops, Diskotheken und andere sogenannte Vergnügungsstätten ziehen nach Ansicht von Experten oftmals einige unerwünschte Begleiterscheinungen nach sich, etwa Lärmbelästigung, Imageverlust und eine Beeinträchtigung des Ortsbildes. Kein Wunder also, dass die Stadtverwaltung Anfragen nach der Ansiedlung eines solchen Etablissements in der Fußgängerzone stets abgelehnt hat. Vor dem Konzept seien entsprechende Anfragen meist im Einzelfall entschieden worden, es fehle eine städtebauliche Festsetzung, heißt es sinngemäß in dem Konzept, mit dem diese Lücke geschlossen wurde. Im Ergebnis sollen Vergnügungsstätten aus den Segmenten Glücksspiel, Wetten und Erotik zukünftig nur noch an wenigen Standorten in der Altstadt und auf Teilflächen einzelner Gewerbegebiete zugelassen werden.