Der Nordwestdeutsche Volleyballverband (NWVV) will den Ligaspielbetrieb und die Jugendmeisterschaften in seinem Zuständigkeitsbereich ab dem 22. Januar fortsetzen – nach aktueller Einschätzung. Das teilte der NWVV kurz vor Weihnachten auf seiner Internetseite mit. "Eine Bewertung der Situation und Entscheidung dazu wird durch den Verbandsspielausschuss und das NWVV-Präsidium in der ersten Januar-Woche getroffen", heißt es dort. "Weiterhin wird der Verbandsspielausschuss die Corona-Situation jeweils zeitnah bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Die Gesundheit aller steht immer im Vordergrund einer jeden Entscheidung."
Als vorrangiges Ziel für die aktuell bis zum 21. Januar unterbrochene Volleyball-Saison hätten sich die Spielbetriebsverantwortlichen gesetzt, dass eine bewertbare Serie absolviert werden soll. Sprich: Im neuen Jahr soll es in den einzelnen Ligen Auf- und Absteiger geben. "Weiterhin soll eine volle Spielrunde gespielt werden", heißt es vonseiten des NWVV. Alle ausgefallenen Spiele sollen somit nachgeholt werden. Dem NWVV ist jedoch bewusst, dass die Pandemie diesen Plan durchkreuzen kann: "Sofern es nicht möglich ist, alle Spiele einer Staffel zu spielen, wird jedes Spiel der Mannschaften gewertet. Voraussetzung dafür ist mindestens eine gespielte Halbserie aller Mannschaften. Das Bewertungsverfahren wird im Januar 2022 vom Verbandsspielausschuss vorgestellt. Wir halten es auch für notwendig, die Hallensaison über das eigentlich geplante Saisonende hinaus zu verlängern. Wir sind uns der Überschneidung mit der Beachsaison bewusst, wollen aber den Hallenvolleyball in den Vordergrund stellen für diesen Zeitraum."
Laut NWVV wird ein mögliches Saisonende am 22. Mai 2022 angestrebt. Daher soll den Staffelleitern und Mannschaften die Möglichkeit gegeben werden, drei Punktspiele an einem Tag anzusetzen. Im Normalfall bestreitet nur die Heimmannschaft zwei Partien gegen seinen beiden jeweiligen Gäste. "Mannschaften, die unter den aktuellen Corona-Bedingungen freiwillig nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen möchten, werden als erster Absteiger aus der jeweiligen Spielklasse gewertet. Die Anzahl an Absteigern aus der Spielklasse reduziert sich dadurch entsprechend. Die freiwillig zurückgezogene Mannschaft darf in der folgenden Spielzeit in der nächsttieferen Spielklasse starten. Strafen werden bei einem Mannschaftsrückzug nicht erteilt. Für Mannschaften ohne verfügbare Halle wird eine gesonderte Regelung des Spielbetriebes angestrebt", teilte der Verband weiter mit.
Fortgesetzt werden soll der Spielbetrieb mit der 2G-Plus-Regel. Allerdings gebe es auch Ausnahmen. "Eine
Befreiung von der Testpflicht ist mit einer Booster-Impfung möglich. Sollte es dem Ausrichter möglich sein, zehn Quadratmeter pro Mannschaftsmitglied bei einem Spieltag in der Halle zu stellen, ist die Testpflicht ebenfalls aufgehoben", heißt es in der Mitteilung des NWVV.