Im Fall des toten Säuglings, der am 31. März in einem Achimer Reihenhaus entdeckt worden war, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen gegen die 33-jährige Mutter Anklage wegen Totschlags am Landgericht Verden erhoben. Das Hauptverfahren wurde von der zuständigen 10. Großen Strafkammer (Schwurgericht) noch nicht eröffnet. Die damals in Untersuchungshaft genommene Frau befindet sich wieder auf freiem Fuß. Den Stand des Verfahrens fasste der Sprecher des Landgerichts, Jörg Niemeyer, jetzt auf Nachfrage so zusammen: "Im Gesamtkontext besteht derzeit kein dringender Tatverdacht wegen möglicher Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt."
Angehörige hatten das tote Baby in der Wohnung der Frau gefunden und die Polizei verständigt, die sofort die Spurensuche aufnahm. Aufgrund der unklaren Todesumstände war eine Obduktion des Leichnams angeordnet worden. Die Untersuchungen erhärteten den Verdacht auf ein Tötungsdelikt. Wann genau das Kind geboren wurde und zu Tode kam, ließ sich bislang nicht feststellen. Die Anklagebehörde geht von einem Zeitraum zwischen September und dem 22. Oktober vergangenen Jahres aus.
Säugling mehrere Monate im Gefrierfach
Der genannte exakte Termin hat sich laut Niemeyer aus ärztlichen Unterlagen ergeben, wonach die Frau an diesem Tag nicht mehr schwanger war. Der tote Säugling dürfte demnach mehrere Monate dort gelegen haben, wo er nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft entdeckt wurde: im Gefrierfach des Kühlschranks.
Die Anklageerhebung erfolgte am 2. Juni. Mit Beschluss von 18. Juni hat die Landgerichtskammer den Haftbefehl gegen die 33-Jährige aufgehoben. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte diese Entscheidung einen Monat später. Der Fall stellt sich offenbar weiterhin als kompliziert dar. So musste nach der Anklage offenbleiben, ob das Neugeborene durch eine „aktive Tathandlung“ zu Tode kam oder durch Unterlassen, weil nicht rechtzeitig für nötige medizinische Hilfe gesorgt wurde. Dazu hätten keine sicheren Feststellungen getroffen werden können, hieß es. Problematisch sei allein schon die Frage, ob die Kindsmutter mit Vorsatz gehandelt habe, erklärte Niemeyer. Es hätten sich zudem erhebliche Hinweise darauf ergeben, dass sich die Frau zur Tatzeit im Zustand der Schuldunfähigkeit befunden haben könnte.