Fast acht Jahre nach dem tragischen Ende einer Hausgeburt in der Gemeinde Siedenburg (Kreis Diepholz) ist die damals zuständige Hebamme am Dienstag zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Verden erkannte auf Totschlag durch Unterlassen in Tateinheit mit Körperverletzung durch Unterlassen. Die Angeklagte (61), die ihre Zulassung aus anderen Gründen bereits verloren hat, habe „völlig versagt“, hieß es in der mehr als einstündigen Urteilsbegründung.
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