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Tötungsdelikte Prozess beginnt mit Verlesung der Anklage

Vor dem Landgericht in Verden hat der Prozess gegen einen 32-Jährigen begonnen, der in der Nacht zum 1. März vier Menschen im Landkreis Rotenburg erschossen haben soll. Er will die Aussage verweigern.
21.08.2024, 17:37 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Nicht einmal eine halbe Stunde dauerte am Mittwoch in der Verdener Stadthalle der Auftakt des Landgerichtsprozesses gegen einen 32-jährigen Bundeswehrsoldaten. Aus Hass und Rache soll der Mann in der Nacht zum 1. März im Kreis Rotenburg vier Menschen erschossen haben, die seiner damaligen, inzwischen geschiedenen Ehefrau nahestanden. Der Fallschirmjäger soll die Tötungsdelikte wie „eine militärische Aktion“ geplant haben. Die Staatsanwaltschaft nimmt die jeweils die Mordmerkmale der Heimtücke und niedrigen Beweggründe an.

Der Beginn der Hauptverhandlung gegen den aus dem Harz stammenden Mann, der zwei Pflichtverteidiger an seiner Seite hat, beschränkte sich auf das Verlesen des Anklagesatzes. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beendete ihren Vortrag, der eine Fülle von Details zu den grausamen Taten enthielt, mit dem Fazit, es sei die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Erwägung zu ziehen. Im Anschluss erteilte die Schwurgerichtskammer den rechtlichen Hinweis, wonach im Falle einer Verurteilung des Angeklagten auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Betracht komme.

Überrascht zeigte sich die Kammer sodann von der Mitteilung der Verteidigung, ihr Mandant werde von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. „Bislang sind wir davon ausgegangen, dass er aussagen wolle“, so der Vorsitzende Richter. Er wies darauf hin, dass der Angeklagte etwa gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen „umfangreiche Aussagen“ getätigt und die Vorwürfe auch eingeräumt haben. Angesichts der neuen Prozesssituation soll der Gutachter nun an einem der kommenden Verhandlungstage zunächst Auskunft darüber geben, was der 32-Jährige ihm Rahmen der Untersuchung erzählt hat.

Laut Anklage hatte die Ex-Frau dem Bundeswehrsoldaten Ende November 2023 von ihren Trennungsabsichten und einer neuen Beziehung berichtet. Spätestens am 26. Februar soll er sich zu den Mordtaten entschlossen und diese akribisch vorbereitet haben. Dazu zählte auch die Beschaffung von Material für die Herstellung von vier Molotowcocktails.

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Von der Kaserne in Seedorf soll er, ausgerüstet auch mit einer halbautomatischen Pistole und einem Sturmgewehr, nach Scheeßel gefahren sein. In einem Einfamilienhaus soll er gegen 3:20 Uhr erst die 55-jährige Mutter des neuen Freundes der Frau im Schlaf erschossen haben, danach mit mindestens zehn Schüssen den 33-Jährigen, der wach geworden und ihm im Hausflur entgegengekommen sein soll.

Nach etwa neun Kilometern Fahrt soll der Angeklagte dann in der Gemeinde Bothel gewaltsam in den Bungalow der besten Freundin der Frau eingedrungen sein. Die 33-Jährige, die er für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich gemacht haben soll, war mit zwei Kindern im Haus. Ihre dreijährige Tochter soll sie in eine Decke gewickelt schützend auf dem Arm gehalten haben. Nach den Ermittlungen gab der Mann aus kurzer Distanz mindestens 14 Schüsse ab. Mutter und Tochter starben.

Der Angeklagte hatte sich am nächsten Morgen vor der Von-Düring-Kaserne in Rotenburg gestellt. Das Gericht hat über 30 Fortsetzungstermine bis Ende März anberaumt, der nächste ist für den 5. September vorgesehen.

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