- Um welche Führerscheine geht es genau?
- Welche Fristen sollten beim Umtausch eingehalten werden?
- Was wird für den Umtausch benötigt?
- Wie lange dauert der Umtausch?
- Wie lange ist der neue Führerschein dann gültig?
- Werden betroffene Autofahrer vom Landkreis auch postalisch an die Frist erinnert?
- Welche Konsequenzen hat es, wenn die alten Führerscheine nicht erneuert werden?
Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU in ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat umgetauscht worden sein. Doch einige Autofahrer im Verdener Kreisgebiet kommen mit dem Pflicht-Umtausch nicht hinterher. Wer noch nicht getauscht hat, sollte das schleunigst nachholen, mahnt die Führerscheinstelle des Landkreises Verden.
Um welche Führerscheine geht es genau?
Grundsätzlich müssen alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden – und zwar verpflichtend. Allerdings erfolgt die Einführung der neuen Führerscheine in Wellen. So will man die mögliche Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten verhindern.
Welche Fristen sollten beim Umtausch eingehalten werden?
Der Zeitpunkt des Umtausches ist in Deutschland abhängig von Geburtsjahrgängen und dem Ausstellungsdatum der Dokumente. Für Papierführerscheine gilt, dass die Geburtenjahrgänge ab 1953 ihre grauen oder rosafarbenen Dokumente bis zum 19. Januar dieses Jahres in einen Kartenführerschein umgetauscht haben mussten. Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Zudem steht der Umtausch von alten Kartenführerscheinen, die auf der Kartenvorderseite im Feld 4b kein Gültigkeitsdatum eingetragen haben, an. Zum 19. Januar 2026 sind nun im ersten Schwung alle Dokumente zu tauschen, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Im Landkreis Verden betrifft diese Frist alleine rund 9500 Personen, berichtet Kreissprecher Ulf Neumann. "Die Betroffenen sollten sich bereits jetzt an die Führerscheinstelle des Landkreises wenden und den Umtausch beantragen, um spätere Verzögerungen zu vermeiden." Die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 folgen dann bis zum 19. Januar 2027.
Was wird für den Umtausch benötigt?
Für den Umtausch werden dem Landkreis zufolge der alte Führerschein, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie der Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebescheinigung benötigt. Für die persönliche Antragstellung bedarf es einer vorherigen Terminbuchung. Anträge können aber auch online gestellt werden, teilt die Führerscheinstelle mit.
Wie lange dauert der Umtausch?
Vom Antrag bis zum Umtausch dauert es rund zwei Wochen. "Diese Frist kann sich verlängern, wenn der alte Führerschein nicht vom Landkreis Verden ausgestellt wurde", sagt Neumann. "In diesen Fällen wird eine Karteikartenabschrift der seinerzeit ausstellenden Behörde benötigt."
Wie lange ist der neue Führerschein dann gültig?
Die neuen Kartenführerscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und sollen EU-weit eine regelmäßige Aktualisierung der Sicherheitsmerkmale und der Informationen zum Führerschein-Inhaber ermöglichen.
Werden betroffene Autofahrer vom Landkreis auch postalisch an die Frist erinnert?
Nein, obwohl die Frist verpflichtend ist, werden betroffene Autofahrer nicht explizit zum Umtausch ihres abgelaufenen Führerscheins vom Landkreis aufgerufen. "Der Umtausch liegt in ihrer eigenen Verantwortung", erklärt Neumann. Doch nicht alle Autofahrer kommen dieser Verantwortung auch nach. Allein im Verdener Kreisgebiet dürften der Kreisverwaltung zufolge seit der ersten Umtauschfrist im Januar 2022 bis zur letzten Frist für Papierführerscheine in diesem Jahr etwa 24.700 Führerscheine nicht umgetauscht worden sein.
Welche Konsequenzen hat es, wenn die alten Führerscheine nicht erneuert werden?
Alle noch nicht getauschten Papierführerscheine – und nach Fristende auch alte Kartenführerscheine – verlieren ihre Gültigkeit, warnt der Deutsche Automobilclub (ADAC). Im Falle einer Verkehrskontrolle kann deswegen ein Bußgeld fällig werden. Wer noch nicht getauscht hat, sollte das also schleunigst nachholen.