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Elektronische Krankmeldung Diese Erfahrungen machen Betriebe aus der Region Verden mit der eAU

Seit einem Jahr soll die Krankmeldung nur noch digital erfolgen. Eine Studie der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade zeigt nun, welche Erfahrungen hiesige Betriebe mit der elektronischen Variante machen.
18.01.2024, 15:22 Uhr
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Diese Erfahrungen machen Betriebe aus der Region Verden mit der eAU
Von Lina Wentzlaff

Seit Anfang 2023 erhalten gesetzlich Versicherte keine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Arbeitgeber mehr. Stattdessen soll die Krankenkasse das jeweilige Unternehmen elektronisch über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren. Doch die Umsetzung hapert noch in einigen Bereichen, was auch neue Herausforderungen für die Versicherten und Arbeitgeber birgt, zeigt eine Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade für den Elbe-Weser-Raum.

Wie funktioniert die Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

Statt durch die Einreichung des gelben Scheins informiert die Arztpraxis die Krankenkasse nun auf dem elektronischen Weg über die Arbeitsunfähigkeit des Patienten. Die entsprechenden Daten werden dann verschlüsselt an die Krankenkasse übermittelt. Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil. Am Ende können die Arbeitgeber die Krankschreibung online bei den Krankenkassen einsehen. Dabei werden lediglich der Zeitraum der Krankschreibung und gegebenenfalls ein Hinweis, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, an den Arbeitgeber übermittelt. Gesetzlich Versicherte müssen die Bescheinigung somit weder bei ihrer Krankenkasse noch bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Sie sind aber weiterhin verpflichtet, den Arbeitgeber über die Krankmeldung zu informieren.

Für wen gilt die eAU?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nur für gesetzlich Versicherte. Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zunächst einmal nichts. Sie erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung versenden. Auch für Minijobber in Privathaushalten gibt es laut Bundesgesundheitsministerium bisher keine Möglichkeit der eAU. Die Bescheinigung erfolgt wie auch für kranke Kinder von Arbeitnehmern weiterhin in Papierform.

Was passiert, wenn die Datenübertragung an technischen Problemen scheitert?

Bei technischen Problemen mit der digitalen Übermittlung wenden Arztpraxen laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) das Ersatzverfahren mit Papierausdrucken an. In einem solchen Fall schicken gesetzlich Versicherte den Ersatzausdruck an ihre Krankenkasse. Die Daten können dann durch einen aufgedruckten Barcode von den Krankenkassen ohne großen Aufwand digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt werden.

Wie wird die Umstellung in den Praxen finanziert?

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der Ausstattung für Praxen neu zu gestalten. Ab Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale, abhängig von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Mit dieser Pauschale sollen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums alle Kosten abgedeckt sein, die Praxen durch die Umstellung entstehen. Allerdings müssen sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wie gut wird die eAu bisher angenommen?

Die Zahlen des ersten Jahres im Regelbetrieb zeigten, dass die elektronische Krankmeldung immer besser funktioniert und sich die Anwendung flächendeckend etabliert hat, erklärt Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). So seien im Jahr 2023 Monat pro Monat durchschnittlich 6,8 Millionen eAu von den Arbeitgebern abgerufen worden. "Das ist ein großer Schritt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens."

Welche Erfahrungen machen Betriebe in der Region mit der Umstellung?

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Stade hat für den Elbe-Weser-Raum ein Stimmungsbild bei ihren Mitgliedsunternehmen eingeholt. 67 Unternehmen haben sich beteiligt. Gut 36 Prozent begrüßen den Digitalisierungsschritt generell, auch wenn es anfänglich noch Umsetzungsprobleme gab und gibt. 16 Prozent gaben an, dass sie mit der Umsetzung des Meldeverfahrens sehr zufrieden sind. Allerdings bewerteten auch 52 Prozent der Unternehmen die digitale Abfrage als unbefriedigend. Auch bei der Frage, ob sich die Unternehmen vom neuen Verfahren im Vergleich zum früheren Vorgehen entlastet fühlen, zeigt sich ein klares Bild: Beinahe 57 Prozent gaben an, dass der Aufwand gestiegen ist. 21 Prozent berichteten von einem gleichgebliebenen Aufwand und gerade einmal neun Prozent sagen, dass sie sich entlastet fühlen.

In welchen Bereichen kommt es zu Problemen?

Die Unternehmen berichten, dass es in der praktischen Umsetzung noch zu viele Schwierigkeiten und Ungenauigkeiten gibt. So gibt es Probleme, wenn Teilzeitkräfte für ganze Wochen krankgeschrieben sind. Ebenso wird beklagt, dass es nur eine verzögerte Einsicht in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt und eine Prüfung von Abwesenheitszeiträumen über sechs Wochen schwierig ist. Insgesamt wird bemängelt, dass zu viele Institutionen an dem Vorgang beteiligt sind und dadurch die Fehleranfälligkeit steigt. "Wir freuen uns über jeden Schritt der Digitalisierung, der die Unternehmen entlastet", betont Stefan Grienitz, Gesundheitsexperte der IHK. "Wie wir aber sehen, liegt hier noch einiges an Arbeit vor den umsetzenden Stellen. Eine schnelle und zuverlässige Übermittlung der Daten ist für die Betriebe äußerst wichtig und muss gewährleistet sein."

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