Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Nächtliche Aktion Lemwerder: Behörde erläutert Abschiebung einer Familie nach Armenien

Die nächtliche Abschiebung einer Familie nach Armenien wirft Fragen auf. Die zuständige Behörde erklärt die Hintergründe.
29.01.2024, 17:34 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Lemwerder: Behörde erläutert Abschiebung einer Familie nach Armenien
Von Barbara Wenke

Die Abschiebung der Familie K. Anfang November in ihr Heimatland Armenien hat Freunde und Bekannte in Lemwerder betroffen gemacht. Auf Nachfrage nimmt Hannah Hintze, Leiterin der Pressestelle der Landesaufnahmebehörde (LAB) Niedersachsen in Braunschweig, Stellung zur nächtlichen Abschiebung.

Wie ist die Abschiebung der Familie K. aus Sicht der Ausländerbehörde abgelaufen?

Hintze fasst den Bericht der Ausländerbehörde Wesermarsch folgendermaßen zusammen: Die Familie wurde in der Nacht vom 7. auf den 8. November nach Armenien abgeschoben. Der Zugriff erfolgte gegen 3.30 Uhr in Begleitung zweier Einsatzkräfte der Polizei, dreier Vollzugsbeamte der LAB Oldenburg, einer Ärztin sowie zweier Sachbearbeiter der Ausländerbehörde. Die Familie habe zusätzlich zu eigenen Taschen drei provisorische Reisetaschen von der LAB und ausreichend Zeit zum Packen erhalten. Der Großvater der Familie, der zusätzlich anwesend war, habe anschließend mit der Gemeinde Maßnahmen zu den weiteren Besitztümern der Familie geregelt. Für die Dauer der Maßnahme würden generell Mobilgeräte entzogen, um Menschenaufläufe und Komplikationen zu vermeiden. Bis zum Flughafen habe die Ehefrau keinen Nervenzusammenbruch erlitten.

War der Familie mitgeteilt worden, dass sie das Land verlassen muss?

Der Familie sei aus der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über die gestellten Asylanträge bekannt gewesen, dass sie das Land verlassen muss, zitiert Hintze die Ausländerbehörde. Das Bundesamt habe eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt. Ein Schreiben über die bevorstehende Abschiebung habe die Familie nicht erhalten. Gemäß Aufenthaltsgesetz dürfe dem Ausländer nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden.

Warum fand die Abschiebung nachts statt?

"Abschiebungen sollen grundsätzlich so organisiert werden, dass eine Abholung der Ausreisepflichtigen nicht zur Nachtzeit erfolgt", räumt Hintze ein. "Gleichzeitig gilt jedoch, die Interessen der Betroffenen bei ihrer Ankunft im Heimat- und Aufnahmeland zu berücksichtigen. Eine Weiterreise vom Zielflughafen in die Heimat- oder Unterbringungsorte der Ausländerinnen und Ausländer muss möglichst während der Tageszeit und mit üblichen Verkehrsmitteln erfolgen können. Zudem müssen bei der Organisation der Abschiebung die zwingenden Vorgaben der Heimat- und Aufnahmeländer, zum Beispiel hinsichtlich der Ankunftszeiten, oder auch die verfügbaren Abflugzeiten der die Abschiebung durchführenden Fluglinien berücksichtigt werden."

Warum wurde Familie K. abgeschoben, obwohl sie in Lemwerder gut integriert war?

"Wenn ausreisepflichtige Personen ihrer Verpflichtung zur Ausreise – trotz vieler staatlicher und nicht-staatlicher Unterstützungsmöglichkeiten in Niedersachsen – nicht freiwillig nachkommen, wird ihre Ausreisepflicht vollziehbar und sie sind gemäß Aufenthaltsgesetz abzuschieben. Diese gesetzliche Rechtsfolge ist zwingend, hier existiert kein Ermessensspielraum", teilt die Pressesprecherin mit. Der Ausländerbehörde obliege es nicht, Integrationsbemühungen zu prüfen und zu bewerten.

Woher hatte die Gruppe, die die Familie aus Lemwerder abgeholt hat, den Schlüssel zur Wohnung?

Im Rahmen der Abschiebungsvorbereitung hatte der zuständige Sachbearbeiter der Ausländerbehörde den Wohnungsschlüssel beschafft.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)