Sechs Jahre Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat die Staatsanwaltschaft im Prozess um den Tod eines 25 Jahre alten Streitschlichters in Kirchweyhe gefordert.
Ein Tötungsvorsatz sei nicht nachweisbar, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Donnerstag vor dem Landgericht Verden. Aufgrund von Entwicklungsdefiziten sei der zur Tatzeit im vergangenen März 20 Jahre alte Angeklagte nach Jugendstrafrecht zu behandeln.
Sie sei überzeugt, dass der junge Mann den 25-Jährigen zweimal so brutal getreten habe, dass er massive Hirnblutungen erlitt und wenig später im Krankenhaus starb. (dpa)