Wenn in einem Prozess beide Kontrahenten das Urteil loben, fragt man sich zwangsläufig: Warum nicht gleich so? Im Streit um die Preisgabe von Informationen über Abschüsse von Problemwölfen hat der niedersächsische Staatsgerichtshof eine kluge Abwägung der Interessen getroffen. Parlamentarier, zumal die der Opposition, dürfen auch über heikle Themen Auskünfte verlangen. Die Regierung kann, ja muss diese verweigern, wenn Leib, Leben und Eigentum von Beteiligten gefährdet sind. Falls nicht, hat sie Rede und Antwort zu stehen.
Der Umweltminister verspricht, sich künftig daran zu halten. Die Grünen versichern, nicht mehr gewollt zu haben. Mit ein bisschen gutem Willen hätten sich Regierung und Opposition auch ohne Nachhilfe aus Bückeburg auf diese Linie einigen können. Doch die Emotionen beim Reizthema Wolf und natürlich der bevorstehende Landtagswahlkampf verhinderten von vornherein eine gütliche Lösung. Ein böses Omen. Denn die Frage nach dem Umgang mit dem Wolf insgesamt bleibt leider weiter offen.