Landkreis Verden Tempolimit auf der A1 bei Oyten

Seit einigen Monaten ist das Tempolimit auf der A1 bei Oyten aufgehoben worden – zum Ärger der Anwohner. Sie fordern, die Blitzeranlage wieder aufzustellen. Wird sich Ihre Partei für die Wiedereinführung des Tempolimits einsetzen?
11.01.2013, 14:38 Uhr
Lesedauer: 1 Min
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Seit einigen Monaten ist das Tempolimit auf der A1 bei Oyten aufgehoben worden – zum Ärger der Anwohner. Sie fordern, die Blitzeranlage wieder aufzustellen. Wird sich Ihre Partei für die Wiedereinführung des Tempolimits einsetzen?

Das sagt die SPD:

Die Forderung und der Ärger der Betroffenen ist nachvollziehbar und wird von den verantwortlichen Vertretern der SPD in beiden Gemeinden zu 100 Prozent unterstützt. Außerdem hat der Spitzenkandidat der SPD, Stephan Weil bereits zugesagt, nach Regierungsübernahme eine schnellstmögliche, kritische Überprüfung zur Aufhebung des Tempolimits zu veranlassen. Der zuständige SPD-LandtagskandidatJürgen Kuck hat bereits Kontakt zur Bürgerinitiative aufgenommen. Da die derzeitige Landesregierung eine Wiedereinführung des Tempolimits kategorisch ablehnt, wird Kuck zunächst die Bürgerinitiative bis zum Regierungswechsel nach Kräften dabei unterstützen, Druck auf die politisch Verantwortlichen auszuüben.

Das sagt die FDP (es antwortet Gero Hocker, Mitglied des Landtags):

Blitzeranlagen müssen auf besondere Gefahren oder Unfallschwerpunkte begrenzt bleiben. Wenn Kommunen die Anlagen eben nicht dort aufstellen, wo eine besondere Unfallgefahr zu verzeichnen ist, sondern dort, wo man damit rechnet, dass Autofahrer ohne jeden Vorsatz die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschreiten, dann gibt es hierfür nur ein Wort und das heißt: Abzocke. An dieser Stelle der A1 ist weder eine besondere Gefahrensituation noch Unfallhäufigkeit zu erkennen. Dass Verkehrsminister Jörg Bode die Geschwindigkeitsbegrenzung dort hat aufheben lassen, stellt das System vom Kopf wieder auf die Füße.

Das sagen die Piraten (es antwortet Landtagskandidat Alexander Max Bauer):

Es lässt sich für die Ablehnung eines generellen Tempolimits argumentieren, sieht man von der Notwendigkeit an Gefahrenstellen oder zum Lärmschutz ab. Auch flexible Tempolimits, die an Verkehrssituationen individuell angepasst werden, sind diskutabel. Freiheit in der Wahl der Geschwindigkeit findet aber dort eine Grenze, wo die Rechte anderer tangiert werden, etwa durch lärminduzierte Stresserkrankungen, Unfälle oder den erhöhten Ausstoß von Karzinogenen und Ozon. Wo negative Nebeneffekte entstehen, sollte regulierend in den Straßenverkehr eingegriffen werden.

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