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Weihnachtsmärkte Niedersachsen überlässt Hygienekonzepte den Betreibern

Niedersachsen überlässt die Hygienekonzepte für Weihnachtsmärkte weitgehend den Betreibern. Die Corona-Regeln für den Budenzauber können also von Stadt zu Stadt variieren.
07.10.2021, 19:29 Uhr
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Niedersachsen überlässt Hygienekonzepte den Betreibern
Von Peter Mlodoch

Freiheiten für die Herbst- und Weihnachtsmärkte in Niedersachsen: Die SPD/CDU-Landesregierung überlässt wichtige Maßnahmen für Budenzauber und Glühwein-Genuss weitgehend den Betreibern. So können diese das
Kontrollsystem für den Zugang von Geimpften, Genesenen und Getesteten in ihren Hygienekonzepten selbst bestimmen. Die neue Corona-Verordnung des Bundeslandes sieht dafür drei Varianten vor: das Einzäunen des Geländes mit Einlass-Kontrollen an zentralen Eingängen, eine „unverwechselbare und nicht übertragbare Kennzeichnung der berechtigten Personen“ (Bändchen-Lösung) oder dezentrale Überprüfungen durch die Standanbieter.

Letzteres komme aber wohl nur für kleinere Märkte in Betracht, erklärte Abteilungsleiterin Claudia Schröder aus dem Gesundheitsministerium am Donnerstag im Sozialausschuss des Landtages. „In Hannover ist das keine praktikable Lösung.“ Gleiches gelte für Weihnachtsmärkte, die sich über mehrere Straßen und Plätze erstreckten. Hier dürften die Betreiber eher auf die bunten Bändchen zurückgreifen, prophezeite die Juristin.

Laut Verordnung, die an diesem Freitag in Kraft treten soll, ist die Identifizierung als geimpft, genesen oder getestet aber nur für Besucher verpflichtend, die eine Bewirtung mit Speis und Trank sowie ein Fahrgeschäft in Anspruch nehmen wollen. „Wenn ich nur eine paar Kerzen kaufe, gilt die 3-G-Regel nicht“, betonte Schröder. Außerdem wollen man nicht die vielen Menschen, die durch die Straßen mit ganz anderen Ziele als den Weihnachtsmarkt schlenderten, beeinträchtigen.

Keine Testpflicht für Kinder und Jugendliche

Ausschank und Verzehr von Getränken und Speisen sind nur in „nicht allseitig geschlossenen Räumen“ erlaubt. In Buden mit einer offenen Frontseite darf man also Glühwein trinken. Wenn sich die Marktbetreiber für 2-G entscheiden, dürfen Gäste auch in ganz geschlossenen Räumen bewirtet werden. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt wie in anderen Bereichen die Testpflicht. Die Betreiber müssen sich von allen ungeimpften Dienstleistern und Beschäftigten auf ihren Märkten zweimal in der Woche einen Testnachweis vorlegen lassen.

Nach Protesten der Schausteller hat die Regierung auch die Abstandsregeln für die Buden und Fahrgeschäfte deutlich entschärft. Statt der ursprünglich angedachten 15 Meter sind es laut neuem Entwurf „grundsätzlich“ nur noch zwei Meter. Gemessen wird laut Schröder nicht zwischen den Dächern, sondern am Boden. Die Kommunen können „je nach den örtlichen Verhältnissen geringere oder größere Mindestabstände vorsehen“, heißt es großzügig.

FPD lehnt Kontrollen auf den Weihnachtsmärkten ab

Für die oppositionelle FDP geht das neue Paragrafenwerk dennoch viel zu weit. „Wir lehnen das ab“, meinte Fraktionschef Stefan Birkner. Das Impfen mache Fortschritte, die Weihnachtsmärkte fänden meistens draußen statt. Da bestehe für landesweit zwingende Zugangskontrollen kein Bedarf, so Birkner weiter.

Grüne fordern tägliche Tests der Mitarbeiter

Grünen-Sozialexpertin Meta Janssen-Kucz kritisierte, dass für große Märkte die praktische Umsetzung der Kontrollen „fast unmöglich“ sei. Außerdem sei der Rhythmus mit zwei Tests pro Woche für nichtgeimpfte Beschäftigte „absolut zu wenig“. Schließlich herrsche auf Weihnachtsmärkten sieben Tage lang reger Publikumsverkehr. „Da sind eigentlich tägliche Tests nötig.“

Für Großveranstaltungen entfällt bei der 2-G-Regel laut der neuen Verordnung künftig die Begrenzung auf 25.000 Zuschauer und auf die Hälfte Kapazität. Volle Fußballstadien in Hannover und Wolfsburg sind also wieder möglich – wenn alle Fans geimpft oder genesen sind.

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