"Wild-West-Methoden“ warfen die Grünen und Naturschutzverbände der niedersächsischen Landesregierung vor, nachdem diese in den vergangenen Wochen gleich drei Wölfe töten ließ. Jäger hatten die Tiere in den Landkreisen Cloppenburg, Uelzen und Nienburg erlegt. Es habe sich dabei um „Fehlabschüsse“ gehandelt, meinen die Grünen, weil die – erst im Nachhinein veröffentlichten – Ausnahmegenehmigungen für jeweils andere Tiere der betreffenden Rudel galten. Statt der eigentlich gesuchten Leitrüden, die Weidetiere gerissen haben sollen, hätten die beauftragten Jagdleute junge weibliche Tiere erschossen, die nicht für Risse an Schafen, Ziegen oder Rindern verantwortlich gemacht werden.
Das Umweltministerium des Landes hält die erfolgten Abschüsse durch die zuvor erteilten Ausnahmegenehmigungen hingegen für gedeckt. Weil diese Genehmigungen inzwischen vollzogen und damit nicht mehr gültig sind, können sie auch nicht mehr beklagt werden. Deshalb wollen die Grünen das Land nun gerichtlich dazu zwingen, vor dem Vollzug, also vor einem Wolfsabschuss, über die Inhalte der Genehmigungen und ihre Begründungen zu informieren. Die Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Helge Limburg und Christian Meyer kündigten gestern einen Gang zum Niedersächsischen Verfassungsgerichtshof an.

Der ehemalige Landwirtschaftsminister und heutige Abgeordnete der Grünen, Christian Meyer, engagiert sich für einen fairen Umgang mit dem Wolf in Niedersachsen.
Die Landesregierung habe mehrfache Parlamentsanfragen der Grünen nach aktuellen Abschussgenehmigungen nicht beantwortet, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion, Limburg. Dies sei nicht hinzunehmen und verstoße gegen die Landesverfassung. Staatliches Handeln müsse transparent und überprüfbar sein und bleiben. Das Umweltministerium hatte die Weigerung, die Opposition und die Medien über den Umfang der Genehmigungen zu informieren, unter anderem damit begründet, dass diese Informationen zu emotionalen Diskussionen in den sozialen Medien führen könnten. Außerdem müssten Dritte, etwa die beteiligten Jäger, geschützt werden.
Aus Sicht der Grünen ziehen diese Argumente nicht. Mit demselben Verweis auf unsachliche Kritik könne die Landesregierung künftig auch nach Belieben Informationen zu Kraftwerken, Mülldeponien, Tiermastanlagen oder Polizeieinsätzen verweigern, sagte Limburg. Die Namen von Jägern wollten die Grünen zudem gar nicht wissen. Nach der Landesverfassung muss die Regierung nur dann keine parlamentarischen Anfragen beantworten, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung wesentlich beeinträchtigt werden kann. Diese Voraussetzung sehen die Grünen nicht als gegeben an.
„Ein Wolfsabschuss ist ein Verwaltungsakt.“
Den wahren Grund dafür, dass bei dem Thema gemauert wird, sieht die Partei darin, dass das Land auf diese Weise Klagen vermeiden will. „Ein Wolfsabschuss ist ein Verwaltungsakt, und der muss juristisch überprüfbar sein“, sagt die Fraktionsvorsitzende Hamburg. Der Abgeordnete Christian Meyer erinnerte daran, dass das niedersächsische Umweltministerium noch bis vor einem Jahr die mehrfach erneuerten Abschussgenehmigungen für den als „Problemwolf“ geltenden Rüden mit der Kennung GW717m aus dem im Kreis Nienburg ansässigen Rodewalder Rudel zeitnah bekannt gemacht hatte. „Zwei dieser Genehmigungen wurden beklagt und vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht als teilweise rechtswidrig beurteilt“, sagte Meyer. Set diesen Urteilen hält das Land die Abschussgenehmigungen geheim.
Die Grünen gehen davon aus, dass sich das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof über mehrere Monate hinzieht. Zunächst werde der Landesregierung und dem Landtag Gelegenheit zu einer Erwiderung gegeben. Die mündliche Verhandlung erfolge voraussichtlich im Herbst, mit einer Entscheidung sei für Anfang 2022 zu rechnen.
Unabhängig von der Klage, wollen sich die Grünen beim Thema für eine Versachlichung der Debatte einsetzen. Dass sich Wölfe wieder in Niedersachsen angesiedelt hätten, sei eine „Errungenschaft des Artenschutzes“, meint Hamburg. Andererseits bekämen Weidetiertierhalter durch Wolfrisse natürlich Probleme. Auch gebe es Berichte von Menschen, die Ängste vor Wölfe hätten. „Wir wollen den Wolf nicht verharmlosen“, sagte Hamburg. „Er ist ein Raubtier, aber er ist kein Monster.“
Meyer sagte, der Wolf sei eine streng geschützte Tierart und noch nicht ins Jagdrecht aufgenommen. Selbst wenn dies, wie von der Großen Koalition in Niedersachsen geplant, erfolge, bleibe der bundesweite Schutzstatus bestehen. Ein Abschuss sei daher nur als letztes Mittel zulässig und müsse in jedem Einfallfall gut begründet sein, erklärte Meyer.
Er rief Landesumweltminister Olaf Lies (SPD) zu einer Umkehr bei der Wolfspolitik auf. Statt die Abschussgenehmigungen geheim zu halten, müsse der Minister wieder auf Förderung, Ausgleich und Sachlichkeit setzen. Konkret forderte Meyer, Wölfe in Niedersachsen zu besendern – dies geschehe nicht, obwohl es eine Identifizierung auch sogenannter Problemwölfe ermögliche. Auch müssten Weidetierhalter besser und schneller vor Wolfsrissen geschützt, eine vom Land finanzierte Weideprämie müsse zügig beschlossen werden.
Wieder ein Abschuss
Das niedersächsische Umweltministerium hat einen weiteren Wolfsabschuss bekanntgegeben. Die ein bis zwei Jahre alte Fähe aus dem Burgdorfer Rudel sei in der Nacht zu Donnerstag getötet worden. Die von Ende März datierte Abschussgenehmigung galt allerdings nur für das Elternpaar des Rudels. Weil eine sichere Identifizierung im Gelände nicht möglich sei, könne diese nur „über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen“, hieß es. Hieraus folgt aus Sicht des Ministeriums von Minister Olaf Lies (SPD) , dass der Abschuss durch die geltende Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz „vollumfänglich gedeckt“ ist.