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Experten sollen Fall al-Bakr aufklären Ex-Richter leitet Kommission

Dresden. Der Ruhestand ist bis auf Weiteres vertagt: Im Juli dieses Jahres schied ­Herbert Landau mit Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren als Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus; gestern hat unter seinem Vorsitz eine von der sächsischen Landesregierung eingesetzte Expertenkommission ihre Arbeit aufgenommen, die Hintergründe und ­Fehler bei der Fahndung nach dem Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr aufklären soll.
25.10.2016, 00:00 Uhr
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Ex-Richter leitet Kommission
Von Christian Bommarius

Dresden. Der Ruhestand ist bis auf Weiteres vertagt: Im Juli dieses Jahres schied ­Herbert Landau mit Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren als Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus; gestern hat unter seinem Vorsitz eine von der sächsischen Landesregierung eingesetzte Expertenkommission ihre Arbeit aufgenommen, die Hintergründe und ­Fehler bei der Fahndung nach dem Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr aufklären soll.

Zu den Aufgaben der Kommission, der unter anderem auch der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Heinz Fromm angehört, zählt auch die Aufhellung der Umstände, die zum Suizid al-Bakrs ­geführt haben. Die Dresdner Staatskanzlei versichert, die Unabhängigkeit der Kommission werde auch „in der räumlichen Entfernung zur Staatsregierung“ zum Ausdruck kommen.

Räumlicher Abstand ist keine Garantie für innere Unabhängigkeit. Um die muss einem in diesem Falle aber nicht bange sein, selbst wenn Landau dem sächsischen CDU-Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich durch das gemeinsame Parteibuch verbunden ist. ­Landau ist bekennender Konservativer, aber kein bekennender Parteisoldat. Der gebürtige Siegerländer hat als Jurist im damals von der CDU regierten Hessen Karriere ­gemacht, der damalige Justizminister Karl-Heinz Koch – Vater Roland Kochs – beförderte nachdrücklich sein Fortkommen.

1987 wurde er Richter am Amtsgericht ­Dillingen, ein Jahr später Richter am Oberlandesgericht, von 1991 bis 1996 Leitender Oberstaatsanwalt beim Landgericht Limburg, danach wurde Landau für drei Jahre Richter im 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes. 1999 wurde Landau zum Staatssekretär im hessischen Justizministerium berufen. Im September 2005 hatte ihn der Bundesrat einstimmig zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Dort hielt sich Landau mit öffentlichen Äußerungen zurück, aber mit einem Sondervotum meldete er sich nachdrücklich zu Wort: Im Streit um die steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften stellte er sich mit scharfen Worten gegen die liberale Mehrheit des Senats. Zuständig war er ­jedoch für das Arbeitsgebiet, das er am ­besten beherrscht: das Strafrecht.

Diese Kompetenz – nicht sein Parteibuch – legte Landaus Berufung zum Vorsitzenden der Dresdner Expertenkommission nahe. Er ist ein konservativer Praktiker. Dass er ein Konservativer ist, mag der Landes-­regierung gefallen, dass er ein versierter Praktiker ist, könnte ihr dagegen noch ­Probleme bereiten.

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