Forsch, allzu forsch, wie ein Vertreter der Bundesregierung sich über die Arbeit der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ausgelassen hat. Der Staatssekretär sollte eigentlich wissen, dass man Menschen nicht vorverurteilen darf. Als Dienstherr ist er gegenüber seinen Beamten außerdem zur Fürsorge verpflichtet. Beides hat er nicht beachtet und mit seltsamem Furor gerichtet, wo noch nicht zu richten ist, weil die Grundlagen fehlen. Das hat das Verwaltungsgericht dem Staatssekretär, einem examinierten Juristen, jetzt mit wünschenswerter Deutlichkeit ins Stammbuch geschrieben.
Teil der Entscheidung ist aber auch, dass weiterhin behauptet werden darf, im Bremer Ankunftszentrum seien bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet worden. Das Gericht gesteht dem Staat in diesem Fall ein Werturteil zu. Das Bamf hat intern geprüft und ist zu bestimmten Schlüssen gekommen. Wie stichhaltig das Ergebnis dieser Revision ist, muss sich allerdings noch herausstellen, zumal die Hauptbeschuldigte bisher nicht gehört wurde.